Ersatzanspruch bei fingierten Kündigungsgründen
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(LifePR) - e Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende (Az.: 3 Ca 433/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Gießen.
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Datum: 22.05.2019 - 09:03 Uhr
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22.05.2019 (lifePR) - Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe
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