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Laut Smith& Williamson bringt karibisches CBI keinen unlauteren Steuervorteil ein - CBI Index

ID: 1715192


(ots) - Smith & Williamson, eine führende
Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich,
ist das zweite Unternehmen, dass sich zur Beziehung von
Staatsbürgerschaft durch Investment (citizenship by investment, CBI)
und Besteuerung äußert. In einem Bericht
(https://cbiindex.com/reports/), der im April 2019 veröffentlicht
wurde, veranschaulichte das Unternehme, das sich in unabhängigem
Besitz befindet, die Unterschiede zwischen Staatsbürgerschaft,
Wohnort und dem Steuerdomizil einer Person und unterstrich, dass die
zweite Staatsangehörigkeit keine Auswirkung auf die Steuerpflicht
einer Person habe. Darüber hinaus untersuchte der Bericht, welche
Vorteile gegebenenfals daraus hervorgehen könnten, nicht nur die
Staatsbürgerschaft, sondern auch das Steuerdomizil in einem der drei
karibischen Jursidiktionen zu haben, die CBI anbieten, und kam zu dem
Schluss: "Es kommt dadurch nicht zu einem ungebührlichen
Steuervorteil und führt in vielen Fällen dazu, dass die Person
doppelt besteuert wird und nach den inländischen Steuervorschriften
der betreffenden Länder keine Steuerentlastung erhalten kann."

Der Bericht von Smith & Williamson Bericht folgt einem ähnlichen
Bericht (https://cbiindex.com/reports/) von dem globalen
Steuerberatungsunternehmen Ernst & Young (EY), der am 12. März 2019
veröffentlicht wurde.

Der Bericht stellt fest, das Staatsbürgerschaft und Steuerdomizil
nicht identisch sind, und erklärt, dass die CBI-Programme von
Dominica, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia kein Risiko für
Steuerflucht oder falsch erklärte Steuern darstellen.

"In seiner Schlussfolgerung ist Smith and Williamson der Meinung,
dass Staatsbürgerschaft durch Investment kein Risiko darstellt,
Steuerflucht zu ermöglichen, da die Staatsbürgerschaft nicht
ausreicht, um das Steuerdomizil in einem Land zu erlangen.





Auch der Bericht von EY schlussfolgerte: "Staatsbürgerschaft ist
ein Konzept, dass sich vom Steuerdomizil unterscheidet.
Staatsbürgerschaft sollte keine Gelegenheiten für Steuervermeidung
und Steuerflucht bieten, da die Regeln für die Steuererklärung die
Staatsbürgerschaft ausdrücklich nicht als einen Test anerkennen."

Die Arbeit von Smith & Williamson spielt eine wichtige Rolle
dabei, ein besseres Verständnis der CBI-Branche zu fördern, nicht
zuletzt da bestimmte CBI-Programme schwere Kritik von der
Europäischen Kommission, der OECD und anderen Stellen erhalten haben,
die auf der fehlerhaften Annahme beruhte, dass sie als einen primären
oder sekundären Vorteil ein Steuerdomizil gewähren. Smith &
Williamson stellt klar, dass dies nicht der Fall ist, und bietet eine
detaillierte Diskussion der Programme von Dominica, St. Kitts und
Nevis sowie St. Lucia, um dies zu belegen.

CBI-Programme stellen kein Risiko der Steuerflucht oder einer
falschen Steuererklärung dar

Besteuerung, so Smith & Williamson, bezieht sich im Allgemeinen
auf die Steuerpflicht einer Person, nicht auf die Staatsbürgerschaft:

"Auch wenn eine Person Staatsbürgerschaftsrechte oder
Aufenthaltsrechte in mehreren Ländern haben kann, können die
weltweiten Einnahmen und Kapitalerträge dieser Person nur in Ländern
besteuert werden, in denen die Person für Steuerzwecke wohnhaft ist.

Ob eine Person für Steuerzwecke in einem Land wohnhaft ist, hängt
von den spezifischen Regeln dieses Landes ab. In den meisten Ländern,
einschließlich der karibischen CBI-Jurisdiktionen Dominica, St. Kitts
und Nevis sowie St. Lucia, richtet sich der Status des Steuerdomizils
einer Person von ihren vitalen Interessen und der Ansässigkeit dieser
Person ab, d. h. dem Ort, an dem sich die Person permanent
aufzuhalten gedenkt, wie es durch vergangenes oder aktuelles
gewohnheitsmäßiges Verhalten erkennbar wird. Es ist "sehr selten",
dass die Staatsbürgerschaft alleine über das Steuerdomizil
entscheidet, wobei die USA die namhafteste Ausnahme darstellen.
"Daher ist die Erlangung der Staatsbürgerschaft von St. Lucia,
Dominica oder St. Kitts und Nevis nicht ausreichend für eine Person,
um ein Steuerdomizil in einer dieser Jurisdiktionen zu erhalten.

Im Hinblick auf eine Steuererklärung nach CRS weist Smith &
Williamson darauf hin, dass dies auch auf dem Steuerdomizil und nicht
der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung in einer
Jurisdiktion basiere und CBI-Programme folglich kein Risiko für
korrekte CRS-Steuererklärungen darstellten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen oder DBAs, die Smith & Williamson
untersucht haben, sind Abkommen zwischen Ländern, um zu verhindern,
dass Personen, die Steuerwohnsitze in mehr als einer Jurisdiktion
haben, für dasselbe Kapital doppelt besteuert werden. DBAs enthalten
"Entscheidungstests", um zu bestimmen, in welchem Land eine Person
mit doppeltem Steuerdomizil Steuern zahlen muss. Die Vereinten
Nationen bieten ein Modell-DBA an, nach dem Entscheidungstests die
"Staatsbürgerschaft nicht berücksichtigen müssen". Vielmehr ziehen
sie den permanenten Wohnsitz, das Zentrum vitaler Interessen und
gewohnheitsmäßiges Verhalten heran. Ähnlich berücksichtigt das
OECD-Modell die Staatsangehörigkeit nur als letzte Option, wenn "alle
anderen Entscheidungstests einer Person fehlgeschlagen sind".

Schlussfolgerung

Zu einer Zeit, in der CBI häufig fehlinterpretiert wird und
CBI-Programme ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt sind, liefert die
Forschungsarbeit von Smith & Williamson die notwendige Erkenntnisse
über die Bedeutung von Staatsbürgerschaft und ihre Unabhängigkeit vom
Steuerdomizil. Wichtig ist hierbei, dass bestätigt wird, dass
CBI-Programme durch die Gewährung einer Staatsbürgerschaft und nicht
durch die Bereitstellung eines Steuerdomizils diejenigen, die eine
Steuerflucht oder eine falsche Steuererklärung beabsichtigen, keine
Unterstützung bieten.

Smith & Williamson kommt zu den gleichen Schlussfolgerungen wie
zuletzt EY und verleiht Forderungen nach einer Neubewertung von
CBI-Programmen durch die internationalen Organisationen weiteres
Gewicht, deren Analyse größtenteils auf einer falschen Annahme
basiert.

Der vollständige Bericht von Smith & Williamson ist hier
(https://cbiindex.com/reports/) verfügbar.



Pressekontakt:
info(at)cbiindex.com

Original-Content von: CBI Index, übermittelt durch news aktuell


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