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Gesetzesentwurf des Justizministeriums zu Cybergrooming: Intensivere Strafverfolgung der Täter im Netz nötig

ID: 1714640


(ots) - Der neue Gesetzesentwurf des Justizministeriums
zu Cybergrooming sieht vor, auch die Kontaktaufnahme pädophiler Täter
zu Lockvögeln und Avataren unter Strafe zu stellen. terre des hommes
hat mit dem vermeintlichen philippinischen Mädchen »Sweetie« einen
Avatar programmiert und in Chatrooms eingeschleust, um auf die
weltweit explosionsartig wachsende Webcam-Prostitution von Kindern
aufmerksam zu machen und auf Strafverfolgung zu drängen.

»In jedem Moment sind nach Angaben von Vereinten Nationen und FBI
mindestens 750.000 Täter online auf der Suche nach minderjährigen
Opfern. Weltweit werden mehrere 10.000 Kinder für
Webcam-Kinderprostitution missbraucht«, sagte Albert Recknagel,
Vorstandssprecher von terre des hommes. »Wir haben mit dem Avatar
Sweetie exemplarisch 1.000 Erwachsene aus 65 Ländern identifiziert,
die dafür bezahlen, dass Kinder sexuelle Handlungen vor einer Webcam
vornehmen, darunter 44 Täter aus Deutschland. Unser Ziel ist es, die
Strafverfolgung von Tätern im Internet zu forcieren. Wir wollen Täter
abschrecken und deutlich machen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum
ist, in dem man sich unerkannt Kindern nähern und sie missbrauchen
kann. Wir können die Bundesregierung nur ermutigen, das Problem jetzt
entschlossener anzugehen, um Kinder im Netz zu schützen.«



Pressekontakt:
Wolf-Christian Ramm, Pressesprecher, Tel.: 05 41 / 71 01-158, Mail:
c.ramm(at)tdh.de

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Datum: 15.04.2019 - 11:33 Uhr
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