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Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und kann diese ohne Kostenrisiko geltend machen.

ID: 1699589

Keine Anlage ohne Risiko! Aber das glaubt niemand! So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.


(IINews) - Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Finanzdienstleistungen werden oft nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und „nicht irreführend“ bezeichnet werden zu können.

Übrigens, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger:

„ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

•Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.
•Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.





Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätig.

Ab sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Er hat kein Kostenrisiko.

Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

In diesen Fällen wird schnell geholfen:

•Kapitalanlage gescheitert oder gekündigt, Geld bleibt aus
•unbezahlten Rechnungen
•Ware verschickt, Kunde zahlt nicht
•Darlehen wird nicht bedient
•Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
•Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
•Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
•Gutschein wird nicht ausbezahlt
•Miete wird nicht bezahlt
•Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt

Das EXPRESS Inkasso System wird auch gerne von Versand- und Internethändlern genutzt.

Betroffene, die einen Forderungseinzug ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.

Link zum Anmeldformular.


EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso(at)email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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In diesen Fällen wird schnell geholfen:

• Kapitalanlage gescheitert oder gekündigt, Geld bleibt aus
• unbezahlten Rechnungen
• Ware verschickt, Kunde zahlt nicht
• Darlehen wird nicht bedient
• Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
• Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
• Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
• Gutschein wird nicht ausbezahlt
• Miete wird nicht bezahlt
• Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt



Leseranfragen:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso(at)email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 26.02.2019 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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