neues deutschland: Demut hilft - Kommentarüber das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
(ots) - Die Sonderrechte, die die Kirche in Deutschland für
sich beansprucht, kümmern trotz sinkender Zahlen von Gläubigen
erstaunlich wenige Menschen. Was von tiefer Verwurzelung in der
Gesellschaft zeugt, die niemand ernsthaft in Frage stellt. Regelmäßig
aber gibt es Gelegenheiten, jene Alleinstellung in Zweifel zu ziehen.
Warum soll sich ein Arzt im katholischen Krankenhaus dem absurden
katholischen Scheidungsverbot eifriger unterwerfen als sein
Glaubensgenosse im städtischen Krankenhaus? Oder demütiger als der
konfessionslose Kollege im eigenen Haus?
Was inzwischen zur anerkannten Entscheidungsfreiheit von Menschen
gehört, kann mit keinem guten Gewissens- oder Glaubensgrund einigen
von ihnen verboten werden. Die Berufung auf den grundgesetzlich
garantierten Schutz von Ehe und Familie hilft allerdings nicht
weiter, wenn sich beide Seiten auf ihn berufen. Hier kann nur die
gesellschaftliche Norm gelten, die für alle gilt und damit auch für
Gläubige gelten muss: das Recht auf private Entscheidung für einen
Partner, unabhängig vom Willen des Arbeitgebers.
Es soll ja Zeiten gegeben haben, in denen Gebete als sichere
Methode gegen Krankheiten, gar gegen die Verführung des Fleisches
galten. Die Kirche verlangt von ihren angestellten Ärzten inzwischen
mehr als das; sie sollte nicht ausgerechnet beim Scheidungsverbot auf
alten Zöpfen beharren. Auch beim Streikrecht gäbe es Gelegenheit, auf
angestammte Privilegien zu verzichten. Und helfen könnte, was der
Kirche gut ansteht: Demut.
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Datum: 20.02.2019 - 18:14 Uhr
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