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Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH zur Zahlung an Anleger verurteilt

ID: 1688474

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, wurde die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vom Landgericht Regensburg mit Urteil vom 10.01.2019 verurteilt, an einen Anleger Schadensersatz zu bezahlen.


(IINews) - Der von dieser Kanzlei vertretene Kläger gewährte der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH im November 2015 ein Nachrangdarlehen in Höhe von € 20.000,00. Gegenüber dem Kläger wurde seitens seiner Vertragspartnerin im Vorfeld des Vertragsschlusses angegeben, dass mit den eingesammelten Geldern ein Geothermie-Projekt in Amerang realisiert werden solle. Bei der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der FG Geothermie GmbH und um eine Schwestergesellschafter der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und.

Jedoch hat sich offensichtlich die wirtschaftliche Situation dieser Geothermie-Gesellschaften bereits seit dem Jahr 2014 verschlechtert. Am 12.08.2015 wurde zum Beispiel unter börse.ard über Zahlungsschwierigkeiten des Konzerns berichtet.

Nachdem dem Kläger diese Berichterstattung bekannt wurde, und er erfuhr, dass beispielsweise die Schwestergesellschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH an deren Anleger keine Zinsen mehr zahlte, befürchtete er, zum Laufzeitende den Darlehensnennbetrag nicht ausbezahlt zu bekommen. Er beauftragte die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung eines vorzeitigen Rückzahlungsanspruches.

Die Kanzlei vertrat die Auffassung, dass das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Weiter kam die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass ein Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung bestehe. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages mit dem Kläger sei nämlich der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH bekannt gewesen, dass die Schwestergesellschaften der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Darauf hätte der Kläger hingewiesen werden müssen.

Da eine außergerichtliche Zahlung nicht erfolgte, wurde durch die berichtende Kanzlei Klage zum Landgericht Regensburg erhoben.

Mit Urteil vom 10.01.2019 (noch nicht rechtskräftig) hat nunmehr das Landgericht Regensburg einen Schadensersatzanspruch des Klägers bejaht. Das Landgericht Regensburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Kläger verletzt hat. Diese Pflichtverletzung war ursächlich für die Gewährung des Nachrangdarlehens.





„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Vertragspartner der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH durchaus die Möglichkeit haben, vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgreich tätig zu werden“ erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat in den vergangenen Wochen unter anderem auch diverse Klagen gegen die Schwestergesellschaft der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH, die GEOKRAFTWERKE.de GmbH eingereicht. Anders als im hier vorliegenden Fall geht es in diesen Verfahren um den Erwerb von Namensschuldverschreibungen.

Nicht zuletzt aufgrund der jetzt vorliegenden Entscheidung des LG Regensburg empfiehlt der BSZ e.V. allen Anlegern, die der Auffassung sind, vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, sich der BSZ Interessengemeinschaft GEO Kraftwerke anzuschließen und eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser Kanzleien nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEO Kraftwerke kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 18.01.2019 - 15:10 Uhr
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