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http://www.schwarzeschafe.li berichtet erneut über ein schwarzes Treuhänderschaf.

ID: 1685996

Mit dem Beitrag des BSZ e.V. vom 17. Dezember 2018 hatten wir über einen anonymen Liechtensteiner Blogger (http://www.schwarzeschafe.li ) berichtet, der die Aufmerksamkeit der Liechtensteiner Finanzwelt auf sich zieht und damit offensichtlich nicht nur neue Freunde gewonnen hat.


(IINews) - Nachstehend die neueste Nachricht auf http://www.schwarzeschafe.li

Fall Staggl – Die Anklage ist fertig

Im Fall des schwarzen Schafs Mario Staggl hat die Staatsanwaltschaft nun die Anklageschrift fertiggestellt – sie ist nach einem Einspruch allerdings noch nicht rechtskräftig. Aber wir werden wohl noch im heurigen Jahr rechtskräftig festgestellt bekommen, ob das schwarze Treuhänderschaf auch kriminell war.

Hier geht es zum Artikel über die Anklageschrift.

und hier finden Sie einen Artikel über Staggl und die Hintergründe auf unserer Seite: („Mario Staggl – zwischen Esquire und den USA“)
Der Fall Staggl

***

Der BSZ e.V. hilft Betroffenen die mit Liechtensteiner Unternehmen Probleme haben.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Anwaltskanzlei in Liechtenstein gehört keiner Interessensvereinigung an. Sie hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung.

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei.

Aufgrund langjähriger Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat der Kanzleiinhaber im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen andere Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet. Der Anwalt verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters kann jederzeit auf den Support der zahlreichen, ebenfalls spezialisierten Juristen seiner Kanzlei zurückgegriffen werden.

Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen diese Anwälte größten Wert auf Transparenz. Die Mandanten sind jederzeit über Art und Umfang der anwaltlichen Leistungen informiert. Bei allen möglichen Varianten, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.





Wenn sich jemand einen Prozess nicht leisten kann oder will, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten.

Die Kanzlei arbeitet mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen die Anwälte selbstverständlich auch für ihre Mandanten.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV(at)t-online.de
Internet www.fachanwalt-hotline.eu www.sammelklagen.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. http://www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 10.01.2019 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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