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"Dieses Gesetz wäre ein Rückschritt" - IB-Präsidentin Petra Merkel: Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist zu kompliziert und sorgt für Rechtsunsicherheit

ID: 1679862


(ots) - Der vom Bundesinnenministerium
vorgelegte Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) ist zu
kompliziert, für die Zielgruppe nicht durchschaubar und wird deshalb
sein Ziel, der Wirtschaft in Deutschland zu mehr Fachkräften aus dem
Ausland zu verhelfen, nicht erfüllen.

Das ist das Ergebnis einer eingehenden Prüfung des vorliegenden
Referentenentwurfs zum FEG durch die Experten des IB. Der ist seit
Jahrzehnten im Bereich der Arbeitsmarktförderung aktiv und war
aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Gesetz abzugeben.

"Ein solches Gesetz kann nur funktionieren, wenn es für beide
Seiten Vorteile bringt und für Rechtssicherheit sorgt", so die
IB-Präsidentin Petra Merkel. "Die eine Seite sind die Unternehmen und
der Wirtschaftsstandort Deutschland, deren Zukunft von einer
ausreichenden Zahl von Fachkräften abhängen. Die andere Seite sind
die Menschen, die sich hier ein neues Leben aufbauen, arbeiten und
selbstbestimmt leben wollen." Für sie sei das geplante Gesetz kein
großer Fortschritt. Im Gegenteil fielen einige Bestimmungen noch
hinter das aktuelle Aufenthaltsgesetz zurück. Zusammen mit unklaren
Ausführungen wird das zu einer stärkeren Rechtsunsicherheit bei
Arbeitgebern und interessierten Fachkräften aus dem Ausland führen,
so der IB. Nötig sei dagegen ein klarer Rechtsanspruch auf eine
Aufenthaltserlaubnis, wenn festgelegte Kriterien erfüllt sind. Darauf
könnten sich dann beide Seiten verlassen.

Weiter kritisiert der IB, dass das Gesetz nur ausschließlich
ausländischen Fachkräften mit Berufsausbildung eine
Aufenthaltserlaubnis in Aussicht stellt. Damit wird zu viel Wert auf
die reine Ausbildung gelegt. Die von Fachkräften im Ausland erworbene
Berufserfahrung, also informelle oder non-formale Kenntnisse der
Interessenten aus dem Ausland, würden so komplett unter den Tisch




fallen. Das ist nach Ansicht des IB ein eindeutiger Rückschritt
gegenüber der aktuellen Rechtslage.

Auch die Fachkräfte, die sich bereits als Geflüchtete in
Deutschland aufhalten, also die gut integrierten Geduldeten, erhalten
für die Aufnahme einer Berufsausbildung und für eine Beschäftigung
keineswegs den eigentlich zugesagten gesicherten Rechtsstatus. Statt
einer Aufenthaltserlaubnis wird ihnen lediglich eine rechtlich
unsichere Duldung zugebilligt. Ferner bedeutet der Gesetzesentwurf
sogar einen Rückschritt gegenüber der bisherigen
"Drei-plus-Zwei-Regelung". So wird die Gewährung einer
Ausbildungsduldung an eine Vielzahl neuer Voraussetzungen geknüpft.
Demgegenüber fordert der IB von einem neuen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass Menschen, die hier in Deutschland
ihren Lebensmittelpunkt haben, einen sicheren und guten Zugang zum
Arbeits- und Ausbildungsmarkt erhalten.

Der IB fordert seit langem, den Arbeitsmarkt in Deutschland für
Fachkräfte aus Ländern, die nicht zur EU gehören, zu öffnen. Diese
Forderung würde mit diesem Gesetz aber nur halbherzig umgesetzt. Der
IB bietet seine Expertise an, um im weiteren Verfahren das Thema
Fachkräfteakquise erfolgversprechend anzugehen. So hat der IB seit
2010 mehr als 2000 Krankenpflegerinnen und -pfleger, Hebammen und
Kinderkrankenpflegekräfte an Krankenhäuser und Universitätskliniken
in Deutschland vermittelt. Die meisten von ihnen stammen bislang noch
aus dem europäischen Ausland, eine Ausweitung auf Länder außerhalb
Europas wäre aber jederzeit möglich, wenn das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen entsprechenden Rahmen bieten
würde.

Der IB hofft jetzt, dass der Entwurf im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens noch deutlich nachgebessert wird. Ziel muss
es bleiben, dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu neuen Fachkräften
zu verhelfen, die sich hier eine sozial und rechtlich gesicherte
Existenz aufbauen können. Diese Vorgabe erfüllt der aktuelle Entwurf
nach Ansicht des IB nicht.



Pressekontakt:
Internationaler Bund
Pressestelle
Dirk Altbürger
Tel. 069 94545112 u. 0171 5124323
dirk.altbuerger(at)ib.de

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Datum: 12.12.2018 - 16:17 Uhr
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