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Pflege zu Hause: Platz schaffen und Sturzgefahren reduzieren - BGW gibt Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

ID: 1677960


(ots) - Um gut pflegen und dabei rückengerecht arbeiten zu
können, brauchen Pflegekräfte Bewegungsfreiraum und Platz für
Hilfsmittel. Das gilt auch bei ambulanten Einsätzen, informiert die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW). Wer für sich oder Angehörige häusliche Pflege benötigt, sollte
sich darauf einstellen, dass möglicherweise Veränderungen in der
Wohnung anstehen.

Umräumen oft unbeliebt

"Platzmangel ist ein großes Problem in der ambulanten Pflege",
berichtet Dr. Sandra Gorfer, Präventionsexpertin der BGW. "Viele
Wohnungen sind recht eng eingerichtet. Wenn dort jemand
pflegebedürftig wird, muss häufig umgeräumt werden. Unsere
Mitgliedsbetriebe berichten immer wieder über Schwierigkeiten,
Kundinnen und Kunden davon zu überzeugen, dass beispielsweise ein
Pflegebett aufgestellt oder Kleinmöbel aus dem Weg geschafft werden
müssen."

Gewinn für alle

Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Wohnung den
Erfordernissen der Pflegesituation anzupassen. Davon profieren alle
Beteiligten: Der pflegebedürftige Mensch kann gut zu Hause versorgt
werden, das Pflegeteam gesund und sicher arbeiten. "Am besten klärt
man direkt im Erstgespräch mit dem Pflegedienst welche
Voraussetzungen dafür in der Wohnung erfüllt sein müssen", rät die
Expertin der BGW.

Stürzen vorbeugen

Wichtig für die Sicherheit sind zudem ebene Fußböden ohne
Stolperkanten, ausreichende Beleuchtung mit gut erreichbaren
Schaltern und gegebenenfalls Haltegriffe, etwa in der Dusche oder im
Toilettenbereich. "Darauf sollte man auch unabhängig von
Pflegesituationen achten, um Sturz- und Stolperunfällen vorzubeugen",
empfiehlt Dr. Gorfer.

Licht ohne Fußangeln

Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit lohnt sich ein




Beleuchtungscheck in der Wohnung. Vielleicht ist da oder dort eine
zusätzliche oder hellere Lichtquelle sinnvoll. "Doch Vorsicht", mahnt
die Präventionsexpertin, "Wenn dafür - oder für die Advents- und
Weihnachtsdekoration - Kabel im Raum verlegt werden müssen, dürfen
keine Fußangeln entstehen."

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
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Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund
640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.



Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse(at)bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.12.2018 - 13:38 Uhr
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