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Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

ID: 1677878


(ots) - Pressemitteilung der Prüfungskommission und der
Überwachungskommission in gemeinsamer Trägerschaft von
Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und
GKV-Spitzenverband

Berlin, 06.12.2018

Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und der
Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-,
Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland
zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher
Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben bei der
Vorstellung ihres Jahresberichtes 2017/2018 eine positive Bilanz
ihrer Arbeit gezogen. "In den Transplantationszentren hat in den
vergangenen Jahren ein wahrer Struktur- und Kulturwandel
stattgefunden", sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission,
Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Hans Lippert. Ursächlich für diese
positive Entwicklung sei nicht nur, dass jedes Zentrum bei
Richtlinienverstößen mit Aufdeckung und gegebenenfalls
dienstrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen
müsse. Vielmehr trügen die bundesweiten Prüfungen auch zur
Fehlerprävention bei. "Mitunter kommt es aus bloßer Unkenntnis oder
aufgrund von Missverständnissen zu ungewollten Richtlinienverstößen.
Deshalb ist es uns so wichtig, im ständigen Dialog mit den
Transplantationszentren zu bleiben, Hilfestellung zu leisten und
gemeinsam mit den Transplantationszentren, den Landesministerien und
den Landesärztekammern eine offene Fehlerkultur zu fördern", so
Lippert.

Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen
Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen,
veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission
unterjährig sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in




anonymisierter Form auf der Internetseite der Bundesärztekammer und
fassen ihre Ergebnisse einmal im Jahr in ihrem Jahresbericht
zusammen.

Danach halten sich die meisten Kliniken in Deutschland an die
Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organvergabe. So stellten
Prüfungskommission und Überwachungskommission im Bereich der Nieren-,
Pankreas- und kombinierten Nieren-Pankreastransplantation keine
Auffälligkeiten fest. "Das bestätigt einmal mehr die positiven
Eindrücke, die wir in den letzten sechs Jahren gewinnen konnten",
sagte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder,
Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R.. Auch im Bereich der
Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen wurde weit überwiegend
ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet. "Hier kam es lediglich in
einzelnen Zentren zu Fehlern, die allerdings keine systematische
Vorgehensweise erkennen ließen", berichtete Rinder. Hingegen stellten
die Experten bei den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms am
Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und des
Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Frankfurt/Main
systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber informierten die
Kommissionen neben den Ärztlichen Direktoren und den
Landesärztekammern die zuständigen Landesbehörden und die
Staatsanwaltschaften.

Rinder stellte außerdem die Kompetenzen der Prüfungs- und der
Überwachungskommission in Abgrenzung zu den Kompetenzen und
Befugnissen der Staatsanwaltschaften dar. Der gesetzliche Auftrag der
Kommissionen beschränke sich auf die Feststellung von Verstößen gegen
das Transplantationsgesetz und einschlägige untergesetzliche
Regelungen, wie die Richtlinien der Bundesärztekammer. Prüfgegenstand
sei die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der in diesem
Zusammenhang von den Transplantationszentren zu treffenden Maßnahmen,
insbesondere die korrekte Meldung zutreffender Daten an
Eurotransplant, nicht aber die Überprüfung der ärztlichen
Indikationsstellung als solche. Nach der Weiterleitung festgestellter
Unregelmäßigkeiten an die zuständigen Behörden der Länder entschieden
dann diese über weitere Schritte in eigener Zuständigkeit und
Prüfungskompetenz.

Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission
Organtransplantation, wies darauf hin, dass die Erkenntnisse aus der
Arbeit der Prüfungs- und der Überwachungskommission kontinuierlich in
die Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer einfließen. "Wir lernen
also aus der Praxis für die Praxis", betonte Lilie und hob in diesem
Zusammenhang die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor. "Durch die
Genehmigung des BMG erhalten unsere Richtlinien ein juristisches
Gütesiegel. Die Richtlinien der Bundesärztekammer sind damit eine
verbindliche Grundlage für die Vielzahl der tagtäglich in den
Transplantationszentren zu treffenden Entscheidungen."

Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, gab einen Überblick über
die Arbeit der Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf
vertraulicher Basis Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der
Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in
Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
zu klären. "Im vergangenen Jahr sind insgesamt 40 Eingaben bei der
Vertrauensstelle eingegangen", berichtete Rissing-van Saan. Neben
anonymen Anfragen sei die Vertrauensstelle auch von Beschäftigten in
Transplantationszentren sowie von anderen in das
Transplantationsgeschehen eingebundenen Stellen kontaktiert worden.
Es seien insbesondere die Lebendorganspende betreffende
Fragestellungen, wie etwa die Zulässigkeit von
Cross-over-Lebendspenden, sowie Anfragen zur Wartelistenführung und
Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden eingegangen.
Weiterhin gingen Fragen zur medizinischen Versorgung von
Asylbewerbern ein sowie zur Zulässigkeit von Anschlussbehandlungen
und zur Übernahme der Kosten bei Transplantationen im Ausland.

Weitere Informationen unter:
www.bundesaerztekammer.de/pkpruefergebnisse2018



Pressekontakt:
DKG: Joachim Odenbach, Tel.: 030 - 3 98 01 1021
GKV Spitzenverband: Florian Lanz, Tel.: 030 - 2062884200
BÄK: Alexander Dückers, 030 - 4004 56 700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.12.2018 - 11:45 Uhr
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