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Beginn der Feinstaubalarm-Periode in Stuttgart: Deutsche Umwelthilfe fordert verbindliche Maßnahmen gegen Luftschadstoffe aus Kaminöfen und Baumaschinen

ID: 1660479


(ots) - Belastung mit Feinstaub durch Kaminöfen
aber auch Baumaschinen wird bislang nicht ausreichend verringert -
Wirksame Emissionsminderungstechnik muss in belasteten Gebieten
Standard werden - Rechtsgutachten zeigt Handlungsmöglichkeit für
strengere Abgas-Anforderungen vor Ort auf

Anlässlich des Beginns der Feinstaubalarm-Periode in Stuttgart am
15. Oktober 2018 fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weitere
Maßnahmen von der Landesregierung Baden-Württemberg, um die
Luftbelastung durch Holzfeuerungsanlagen und Baumaschinen zu senken.
Insbesondere Öfen tragen wesentlich zu der schlechten Luftqualität
bei. In Stuttgart war im Jahr 2017 die Feinstaubbelastung (PM10) an
45 Tagen zu hoch. Damit überschritt die Landeshauptstadt als einzige
verbliebene Stadt in Deutschland sowohl den Grenzwert für die
Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung als auch die EU-Vorgabe für
Feinstaub von maximal 35 Überschreitungstagen pro Jahr.

Feuerungsanlagen sind nicht nur eine bedeutende Quelle von
Feinstaub, sondern auch von Rußpartikeln und krebserregendem
Benoz(a)pyren. Seit Februar 2017 dürfen in Stuttgart ältere
"Komfort-Kamine" bei Feinstaubalarm nicht mehr betrieben werden -
hierzu zählen in erster Linie Kaminöfen, welche die seit 2015
geltenden Emissionsgrenzwerte nicht einhalten.

"Die innerstädtische Luft in Stuttgart ist immer noch zu stark mit
den gesundheitsschädlichen Feinstaubpartikeln belastet. Wir fordern
die Landesregierung und die Stadt Stuttgart dazu auf, die
Emissions-Vorschriften für Holzfeuerungsanlagen wie auch Baumaschinen
zu verschärfen und wirksame Kontrollen durchzuführen", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nach Angaben des Amtes für Umweltschutz in Stuttgart wurde das
Betriebsverbot von Kaminöfen in der vergangenen Heizperiode nicht in
den typischen Betriebszeiten am Abend (nach 19 Uhr) kontrolliert.




Nach Ansicht der Behörde stelle dies einen unverhältnismäßigen
Eingriff "in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Besitzer
von Komfortöfen" dar. Wurden Verstöße festgestellt, beließen es die
Kontrolleure bislang bei Aufklärungsgesprächen.

"Stadt und Land verweigern wirksame Kontrollen, die Gesundheit der
Bürger wird so nicht ausreichend vor schädlichen Feinstaub- und
Rußemissionen geschützt", kritisiert Resch. "In der Schweiz darf der
PM10-Tagesgrenzwert an maximal drei Tagen pro Jahr überschritten
werden - so wie es die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Davon
ist Stuttgart meilenweit entfernt", so Resch. Die DUH hält daher in
Baden-Württemberg aber auch in anderen Bundesländern und Städten
deutlich strengere Vorgaben für dringend erforderlich.

"Für Städte wie Stuttgart sollten nur noch Holzheizungen mit
wirksamer Emissionsminderungstechnik und Baumaschinen mit
Dieselpartikelfilter verwendet werden, so wie dies die DUH für die
S21-Baustelle gerichtlich durchgesetzt hat. Im Ofenbereich könnte
künftig der Blaue Engel für Kaminöfen als Mindeststandard dienen, der
derzeit ausgearbeitet wird. Und für Heizungskessel sind bereits
mehrere Partikelfilter auf dem Markt erhältlich", erläutert Resch.

Bundesländer und Städte haben zahlreiche Möglichkeiten,
entsprechende Auflagen vor Ort umzusetzen. Dies zeigt ein neues
Gutachten von Rechtsanwalt Remo Klinger, das die DUH in Auftrag
gegeben hat. So können Städte und Gemeinden in Bebauungsplänen
verschärfte Anforderungen einführen: Möglich sind das Verbot
bestimmter Brennstoffe oder anlagenspezifische Vorgaben, die über den
gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Auf Grundlage von
Landesimmissionsschutzgesetzen lassen sich in diversen Bundesländern
lokale Brennstoffverordnungen implementieren. Darüber hinaus können
die Bundesländer Verordnungen für "schutzbedürftige Gebiete"
ausarbeiten - wozu auch Wohngebiete zählen.

"Die rechtlichen Möglichkeiten sind gegeben. Bundesländer und
Städte stehen in der Verantwortung, diese auszuschöpfen um die
Gesundheit der Bürger zu schützen. Die gesetzgeberischen Spielräume
gelten ausdrücklich auch für Gebiete, in denen die laxen EU-Vorgaben
zur Feinstaubbelastung eingehalten werden", fasst Rechtsanwalt Remo
Klinger die Ergebnisse des Gutachtens zusammen. In Deutschland wird
derzeit die EU-Vorgabe für den PM10-Tagesgrenzwert lediglich in
Stuttgart überschritten. Allerdings wurde laut Umweltbundesamt die
mit Blick auf den Gesundheitsschutz ausgesprochene Empfehlung der
Weltgesundheitsorganisation im vergangenen Jahr bundesweit an 87
Prozent aller Messstationen nicht eingehalten.

Hintergrund:

Die DUH setzt sich im Rahmen der EU-geförderten
Informationskampagne Clean Heat für weniger Emissionen aus
Holzfeuerungsanlagen ein: www.clean-heat.eu

Links:

Gutachten zu rechtlichen Grundlagen für die Einführung
spezifischer Beschränkungen für Holzfeuerungsanlagen auf lokaler
Ebene: http://l.duh.de/p181015



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.10.2018 - 09:00 Uhr
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