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Der Autojoker - Widerruf Ihrer PKW-Finanzierung – egal ob Diesel oder Benziner.

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Widerruf von Auto-Krediten: Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Als Besitzer eines abgasmanipulierten Dieselmodells können Sie unter Umständen den Fahrzeugkauf rückgängig machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde.


(IINews) - Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben bei einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden.

Sofern es sich um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt, zu denen die meisten Finanzierungsverträge für Autos zählen, können Sie als Kunde den Kauf eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeug rückgängig machen.

Widerruf Autokredit – Verbraucher schuldet nach Urteil des LG Ravensburg keinen Wertersatz

Ein Urteil des Landgerichts Ravensburg dürfte die VW Bank hart treffen und gleichzeitig die Verbraucher freuen. Mit Urteil vom 7. August 2018 entschied das LG Ravensburg, dass ein Skoda-Fahrer seinen Autokredit erfolgreich widerrufen hat und für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer keinen Wertersatz leisten muss (Az.: 2 O 259/17).

Der Verbraucher hatte den Skoda Roomster im Jahr 2015 gekauft und über ein Darlehen bei der VW-Bank finanziert. Wie es häufig vorkommt, wurde der Darlehensvertrag von dem Autohaus vermittelt. Etwa zwei Jahre später widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag mit der Begründung, dass er von der VW-Bank beim Vertragsschuss fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.

Der Widerruf sei wirksam erfolgt, entschied das LG Ravensburg.

Die Bank habe in den Darlehensbedingungen anders als in der Widerrufsinformation nicht darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer keinen Wertersatz für einen Wertverlust leisten muss, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig gewesen ist. Dies sei geeignet, den Verbraucher vom Widerruf abzuhalten. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf daher immer noch möglich gewesen. Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatz, da dieser Anspruch nur unter der Voraussetzung besteht, dass der Verbraucher zutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach dem Widerruf belehrt worden wäre. Im Ergebnis erhält der Verbraucher in diesem Fall seine schon geleisteten Raten zurück und muss keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen.





Die Volkswagen-Bank wird nach Medienberichten Berufung gegen das Urteil einlegen. „Dennoch ist das Urteil bemerkenswert und belegt, dass der Widerruf der Autofinanzierung nicht nur für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher eine lukrative Angelegenheit sein kann“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.

Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Wie das Urteil des Landgerichts Ravensburg zeigt, muss er im Idealfall für die gefahrenen Kilometer noch nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen.

•Fahren Sie ein finanziertes Fahrzeug, das von den Abgasmanipulationen betroffen und von einem Fahrverbot bedroht ist, so sollten Sie von einem BSZ e.V. Vertrauensanwalt prüfen lassen, ob die Vertragserklärungen zum abgeschlossenen Darlehensvertrag noch widerruflich sind.

Dann können Sie grundsätzlich das Auto zurückgeben und die Bank muss Ihnen Zinsen und Tilgungsleistungen einschließlich Ihrer Anzahlung erstatten.

Dies gilt für alle Autokreditverträge ab dem 11.06.2010, weil die Banken hier fast immer fehlerhaft über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt haben. Die besten Chancen bestehen, wenn Sie Ihre Autofinanzierung nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Dann können Sie das finanzierte Auto, bis auf die zumeist in diesem Zeitraum bereits sehr niedrigen Kreditzinsen, rückabwickeln. Bedenken Sie dabei auch, dass v.a. die Gebrauchtwagenpreise von Diesel-Fahrzeugen stark gesunken sind, und manche Modelle kaum noch verkäuflich sind.

Der Abgasskandal macht durch die Folge von Softwareupdates, verschlechterten Fahrzeugwerten und drohenden Fahrverboten insbesondere alte Diesel-Fahrzeuge teuer.

•Wer ein davon betroffenes Fahrzeug relativ kostengünstig zurückgeben möchte, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

•Die BSZ e,V. Vertrauensanwälte geben betroffenen Autobesitzern eine kostenfreie Ersteinschätzung über die Chancen eines Widerrufs. Sofern der Betroffene über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, wird der Anwalt kostenfrei eine Deckungsanfrage bei der Versicherung einreichen.

•Die BSZ e,V. Vertrauensanwälte erläutern Betroffenen gern, was sie unternehmen müssen, damit sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 14.09.2018 - 10:16 Uhr
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Kategorie:

Automobilindustrie


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