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Smarte Haushaltsgeräte: Datenschutzbedingungen genau kontrollieren / TÜV Rheinland zur IFA 2018: Smart-Home Nutzer liefern unbewusst kostbare Daten / Geschlossene Systeme sind eher unkritisch

ID: 1641318


(ots) - Der Trend zum vernetzten Haushalt ist auch auf der
diesjährigen IFA ungebrochen. Von der internetfähigen Küchenmaschine
bis hin zum smarten Wasserhahn, der per Sprachsteuerung auf den
Milliliter genau Wasser abmisst - immer mehr Menschen setzen in
Sachen Hausarbeit auf smarte Helfer. "In vielen Fällen ist dieser
Fortschritt praktisch und nützlich. Aber Nutzer sollten vor dem Kauf
eines Gerätes oder dem Download einer Steuerungs-App unbedingt die
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien lesen", rät Uwe
Wienand, zuständig für die Prüfung smarter Haushaltsgeräte bei TÜV
Rheinland.

Offene Systeme sammeln Daten

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten der vernetzten
Hausgeräte: Geschlossene ("proprietäre") Systeme funktionieren nur
mit den Geräten eines Herstellers und werden über Funk und eigene
Apps gesteuert. In offenen Systemen hingegen sind Geräte
verschiedener Hersteller miteinander kompatibel und werden durch
Sprachsteuerungsassistenten bzw. über eine Cloudlösung gesteuert.
"Die proprietären Geräte sind in Sachen Datenschutz eher unkritisch.
Die offenen Systeme können aber schnell zu Datensammlern werden",
sagt Wienand. Beispiel: Hobbyköche rufen über ihren Sprachassistenten
regelmäßig Rezepte ab, bestellen die entsprechenden Zutaten online
und bewerten das Gericht anschließend. "So wissen die Hersteller
schnell, wie viele Personen welchen Alters oder Geschlechts im
Haushalt leben. Über die IP-Adresse lässt sich zudem herausfinden, wo
die User sich befinden", sagt Wienand.

Geschönte Formulierungen

Solche Daten sind kostbar, nicht nur für die gezielte Platzierung
von Werbung. Auch die Hausgeräte-Hersteller nutzen die Informationen
für neue Entwicklungen und Anpassungen. In den Datenschutzbedingungen
muss zum Beispiel vermerkt sein, ob die Daten nur für interne Zwecke




verwendet oder an eine externe Gesellschaft weitergegeben werden. "Im
Zweifel sollten Verbraucher lieber nachfragen, bevor sie Datenschutz-
oder Nutzungsbedingungen einfach schnell akzeptieren. Viele Texte
sind geschönt formuliert, um wichtige Informationen darin zu
verstecken", so der Experte.



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Datum: 21.08.2018 - 10:00 Uhr
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