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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess

ID: 1630058


(ots) - »Es reicht nicht, nur von oben den Schimmel
abzukratzen, der wächst nach«, sagte gestern ein Geschäftsmann in der
Kölner Keupstraße. Wie recht er hat! Der NSU-Prozess ist juristisch
aufgearbeitet, politisch-gesellschaftlich noch nicht. Beate Zschäpe
ist verurteilt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stecken
damit aber nicht auch hinter Gittern. Die Tatsache, dass der
»Nationalsozialistische Untergrund« loszog und Menschen mit der
Begründung ermordete, sie seien es nicht wert, in Deutschland zu
leben, ist mehr als 70 Jahre nach dem NS-Terror und Holocaust
unfassbar und bringt nach dem Urteilsspruch für den Staat, seine
Justiz, seine Parteien und seine Bürger die Verpflichtung mit sich,
wachsam zu sein und entschieden einzugreifen. Die AfD scheint sich
nicht angesprochen zu fühlen. Wenn Alexander Gauland erst das Recht,
in der deutschen Fußballnationalmannschaft spielen zu dürfen, an der
Hautfarbe und dem Namen festmacht und dann auch noch den
Nationalsozialismus als »Fliegenschiss« der deutschen Geschichte
bezeichnet, befördert er Fremdenfeindlichkeit noch. Das gilt auch für
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Migranten
»Asyltourismus« vorwirft. Erst kommt das Wort, dann die Gewalt. Der
NSU-Prozess brachte erneut die Frage auf, ob die deutsche Justiz auf
dem rechten Auge blind ist. Nein, lautet die Antwort. Der Rechtsstaat
hat bewiesen, dass er arbeitsfähig ist und die Verbrechen entschieden
sühnt. Zschäpe hat Lebenslang bekommen und die Richter attestierten
ihr eine besonders schwere Schuld: Viel mehr geht nicht. Das Urteil
macht die Toten nicht wieder lebendig, signalisiert den Angehörigen
der Opfer aber, dass der Staat auf dem rechten Auge eben doch nicht
blind ist. Leider sieht er nicht alles, und manchmal scheint er auch
absichtlich wegzugucken. Deshalb muss die bisweilen fragwürdige




Rolle der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes in der
Causa NSU aufgeklärt werden. Das Urteil von gestern darf in diesem
Punkt nicht einen Schlussstrich bedeuten. Wo gab es Strafvereitelung
im Amt? Wer aus der rechtsextremen Szene hat den fünf Angeklagten
geholfen? Gibt es vielleicht schon einen zweiten NSU? Das sind nur
drei drängende Fragen, die nach Möglichkeit beantwortet werden
sollten. Der NSU-Prozess wird in die deutsche Nachkriegsgeschichte
als eines der bedeutsamsten Verfahren eingehen - vergleichbar mit den
Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen 1945/1946, den
Auschwitz-Prozessen 1963-1965 und dem Stammheim-Prozess 1992 gegen
die RAF. In drei Fällen ging es um die Folgen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. Hier liegt Deutschlands wundester Punkt. Das
Land wird daran gemessen, wie es damit umgeht - auch nach dem
NSU-Prozess.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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= VON HENNING RASCHE
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Datum: 11.07.2018 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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