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Deutsche Umwelthilfe wird Fahrverbote für Euro 5-Diesel durch Zwangsvollstreckung für Stuttgart durchsetzen - Minimalkonsens zu Fahrverboten nicht ausreichend

ID: 1630040


(ots) - Auch nach richterlichem Druck soll
Entwurf für Luftreinhalteplan nicht ausreichend nachgebessert werden
- Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor DUH-Forderung nach zonalen
Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge unterhalb Euro 5 ohne
Pauschalausnahmen bestätigt und Aufnahme von Euro 5-Fahrverboten im
kommenden Luftreinhalteplan gefordert

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute verkündet, gegen
die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) vom 27.2.2018 gleich in mehreren Punkten verstoßen zu
wollen. Aufgrund dieser substanziell unverändert gebliebenen Haltung
hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf
Zwangsvollstreckung gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte
daraufhin das Land Baden-Württemberg in einer nichtöffentlichen
Verhandlung zu diesem Antrag am 29. Juni 2018 aufgefordert, den
aktuellen Planentwurf erheblich zu verschärfen. Die von der
Landesregierung ursprünglich vorgesehenen pauschalen Ausnahmen von
Fahrverboten für alle Stadtbewohner Stuttgarts hält das Gericht für
unvereinbar mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Diese
pauschalen Ausnahmen sind nun bis 1. April 2019 vorgesehen,
Fahrverbote für die besonders schmutzigen Euro 5-Diesel sollen sogar
überhaupt nicht im aktuellen Luftreinhaltungsplan festgeschrieben,
sondern allenfalls 2019 im Rahmen einer Fortschreibung erörtert
werden.

Die DUH hatte den Antrag auf Zwangsvollstreckung des
rechtskräftigen Urteils vom 19. Juli 2017 zu Diesel-Fahrverboten in
der Landeshauptstadt (AZ:13 K 3813/18) gestellt, weil die
Landesregierung offensichtlich beabsichtigte, keinen wirksamen
Luftreinhalteplan vorlegen zu wollen. Diese Annahme hat sich mit der
heutigen Regierungspressekonferenz leider bestätigt.

"Die Luftreinhaltepolitik wird in Baden-Württemberg nicht von den




gewählten Volksvertretern, sondern durch Daimler, Porsche und Bosch
bestimmt. Die heutige Fahrverbots-Pressekonferenz in Stuttgart zeigte
eine Landesregierung, die sich über höchstrichterliche Urteile
hinwegsetzt, wenn die Dieselkonzerne dies einfordern. Nach Bayern
verstößt nun auch Baden-Württemberg gegen geltendes Recht und Gesetz
und nimmt billigend in Kauf, dass weiterhin Menschen vorzeitig
sterben und Kinder an Asthma und Erstickungsanfällen leiden. Wir
werden diesen Menschen helfen und die notwendigen Maßnahmen für eine
kurzfristige Durchsetzung der "Sauberen Luft" in Stuttgart nun im
Rahmen der Zwangsvollstreckung gerichtlich durchsetzen", sagt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Der Beschluss der Landesregierung ist ein Affront für den
Rechtsstaat. Das Gericht hat erst vor wenigen Tagen schriftlich
klargemacht, dass derart reduzierte Fahrverbote nicht ausreichen, um
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu erfüllen. Wenn die
Regierung nun trotzdem anders handelt, begeht sie offenen
Rechtsbruch. Ein Rechtsstaat, der etwas auf sich hält, wird das nicht
hinnehmen", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem
Verfahren vertritt.

Hintergrund:

Das BVerwG hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass zonen- und
streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die
Luftschadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Ebenso
hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des
verwaltungsgerichtlichen Urteils in Stuttgart keine andere Maßnahme
zur Hand ist, mit der der Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden
kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Am 26. März 2018 hat die
DUH den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land
Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH
erstrittenen Urteils für "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts
Stuttgart vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des
BVerwG rechtskräftig ist.

Die DUH hatte am 17. November 2015 Klage beim Verwaltungsgericht
Stuttgart eingereicht. Am 19. Juli 2017 hat das VG Stuttgart der
Klage der DUH stattgegeben und den vorliegenden Entwurf des
Luftreinhalteplans für unwirksam erklärt.

Mehr Informationen:

Pressemittelung vom 29.6.2018 "Saubere Luft" für Stuttgart:
Fahrverbote für Euro-5-Diesel und keine Pauschalausnahmen für
Anwohner - Verwaltungsgericht erhöht auf Antrag der Deutschen
Umwelthilfe den Druck auf die Landesregierung":
http://l.duh.de/p180629b

Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft": http://l.duh.de/fsl



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de,
www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.07.2018 - 18:28 Uhr
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