InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Unerfüllter Kinderwunsch. Aussichten der Kostenerstattung bei medizinischer Behandlung

ID: 162549


(IINews) - Nicht für jedes Paar wird der Traum vom eigenen Kind auf natürlichem Wege Wirklichkeit. Die folgenden medizinischen Behandlung sind nicht nur körperlich und seelisch eine große Belastung, sondern auch extrem teuer. Welche Erstattungsmöglichkeiten sich für Versicherte bieten, zeigt das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de.

Kinderlosen Paaren wird es nicht leicht gemacht. Die angebotenen Behandlungen sind sehr teuer und werden nur selten von den Krankenkassen getragen. Hohe Einschränkungen mindern die Chancen auf Unterstützung und zahlreiche Regeln machen die Erfüllung des Kinderwunschs noch schwerer. Besonders für betroffene junge Paare rückt der Traum eines eigenen Kindes weit in die Zukunft, denn die Kosten einer Behandlung sind immens. So ist bei einer In-Vitro-Fertilisation mit einem Preis von 2.000 Euro pro Behandlung zu rechnen und eine intracytoplasmatische Spermieninjektion kostet sogar 2.500 Euro. Die Eigenbeteiligung beläuft sich hier meist auf mindestens 1.000 Euro.

Mit zunehmendem Alter wird die Chance auf Unterstützung durch die Versicherung noch geringer. Männer können nur bis zum 50. Lebensjahr einen finanziellen Anspruch geltend machen und Frauen sogar nur bis zum 40. Lebensjahr. Zudem ist bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenerstattungen nur für verheiratete Paare möglich. Bei Privatversicherten hängt es von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Ein weiteres Kriterium ist der Grund für die Zeugungsunfähigkeit. Hier ist laut Information (http://www.private-krankenversicherung.de/information/) des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Indikatorenliste ausschlaggebend für die Entscheidung der Kassen. Bei beiden Versicherungsarten ist die Befruchtung durch Fremdsamen oder heterologe Insemination – die Befruchtung mit Fremdsamen – von jeglicher Erstattung ausgeschlossen. Ein kleiner Trost: Es besteht die Möglichkeit, bei Nichterstattung beziehungsweise Selbstbeteiligung von mindestens 50 Prozent die Kosten von der Steuer abzusetzen.





Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/eingeschraenkt-zeugungsfaehig-kosten-bei-der-steuer-geltend-machen/333271.html


Kontakt:
Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.geld.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de zur Versteigerung angeboten.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sachsen-Anhalt: PKW-Fahrer stößt mit Regionalexpress zusammen Die SPD unterstützt die Kampagne
Bereitgestellt von Benutzer: unisterpr
Datum: 15.02.2010 - 13:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 162549
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 192 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Unerfüllter Kinderwunsch. Aussichten der Kostenerstattung bei medizinischer Behandlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Unister-Media GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Unister-Media GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 155


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.