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Was tun, wenn Zwangsstillegung des Dieselfahrzeugs droht?

ID: 1623074


(ots) - Für zahlreiche Dieselinhaber kommt es zurzeit zu
einem bösen Erwachen. Etwa 15.000 Dieselfahrzeugen droht nun die
Zwangsstilllegung. In München und Hamburg haben die Behörden schon
erste Dieselfahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise
stillgelegt. Die Halter hatten auf die mehrfache Aufforderung zum
Update der Motorensteuerung nicht reagiert. In Hamburg sollen laut
Presseberichten zwei PKW aus dem Verkehr gezogen worden sein, in
München einer. Andere Städte werden dem Beispiel mit großer
Wahrscheinlichkeit folgen. "Bei laufenden Zivilklagen lenken die
Behörden oft ein und setzen das Verfahren nach Widerspruchseinlegung
bis zur rechtskräftigen Entscheidung aus", weiß der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte aus Erfahrung.

Betroffen sind die VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014
mit dem EA 189-Dieselmotor. Bei diesen Dieselfahrzeugen läuft jetzt
für die Halter die anderthalbjährige Frist ab, das Software-Update
aufspielen zu lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit
dem Verlust der Zulassung rechnen. Bundesweit sollen etwa 15.000
Halter die illegale Software nicht durch eine legale ersetzt haben.
Deutschlandweit betraf die Rückruf-Aktion 2,46 Millionen Fahrzeuge.
"Für die betroffenen Dieselinhaber ist die aktuelle Situation ein
Problem. Das Aufspielen eines Updates können wir nicht empfehlen",
sagt Anwalt Hahn. "Das Update kann negative Auswirkungen auf den
Motor haben und zu erhöhten Verbrauch und Verschleiß führen. Ferner
ist die abgasmanipulierte Software ein Beweismittel, wenn der Halter
gegen den Hersteller klagen möchte", weiß Hahn "Spätestens dann, wenn
die nächste TÜV-Hauptuntersuchung ansteht, lässt sich das Aufspielen
des Update wohl nicht mehr verhindern", ergänzt Hahn.

"Deswegen ist es aus unserer Sicht so wichtig,




Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller, zum Beispiel gegen VW,
klagweise geltend zu machen. Die Geltendmachung eines solchen
Anspruchs ist deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeuge auf dem
Gebrauchtmarkt nur noch mit erheblichen Abschlägen verkauft werden
können", so Hahn. "Gerade Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer
eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung sollten daher nicht
länger warten, für ihre Interessen aktiv zu werden", meint Hahn.
"Auch bei einem aufgespielten Update bestehen noch gute
Erfolgsaussichten, den Rechtsstreit zu gewinnen. Außerdem lassen mit
den Diesel-Herstellern oft auch schon relativ früh vergleichsweise
Einigungen finden. Spätestens dann sind auch mögliche Probleme mit
einer drohenden Zwangsstilllegung erledigt", sagt Hahn abschließend.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://wertverlust-diesel.de/
Neu: Informationsportal für Mercedes-Fahrer
http://mercedes-schadensersatz.de/

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
Jahren, die weitere Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit 15 Jahren und der assoziierte Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato seit 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte
tätig, davon sind insgesamt sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in
Hamburg, Bremen und Stuttgart.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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