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Urteil: Kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen

ID: 1620578

Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I


(IINews) - München, 12.06.2018: Das Landgericht München I hat die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gegen ein Urteil des Amtsgerichts München mit Urteil vom 15.05.2018 zurückgewiesen.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG hatte den im Berufungsrechtszug von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen verklagt – ohne Erfolg.

Das Landgericht München I stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Beteiligung zustand.

Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass der durch wirksame außerordentliche Kündigung aus dem Beteiligungsverhältnis ausgeschiedene Kommanditist die Leistung seiner noch nicht erbrachten Kommanditeinlage grundsätzlich verweigern kann. Der ausgeschiedene Kommanditist ist nur noch in Höhe seines negativen Kapitalkontos zur Beitragszahlung verpflichtet, so das Landgericht München I. In dem durch das Landgericht München I entschiedenen Fall hat das Landgericht München I eine Pflicht des von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers zur Beitragszahlung vollständig abgelehnt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Beteiligungsverhältnis zu beenden.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 13.06.2018 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
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München


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