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Abgas-Skandal / Daimler: Die Politik hat das rechtswidrige Verhalten der Autoindustrie über viele Jahre toleriert und spielt nun den empörten Aufklär

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Daimler muss wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Hunderttausende Autos zurückrufen. Dem Vernehmen nach muss Daimler für die zum Rückruf beorderten Autos nun doch keine Ordnungsstrafe zahlen. Ein Ordnungsgeld von 5000 Euro pro Fahrzeug war im Gespräch und soll nun vom Tisch sein. Nach dem Warum braucht man eigentlich nicht mehr zu fragen.


(IINews) - Die Politik hat das rechtswidrige Verhalten der Autoindustrie über viele Jahre toleriert und spielt nun den empörten Aufklärer. Das Ausmaß des angerichteten wirtschaftlichen Schadens geht in die Milliarden. Den Schaden haben die Autofahrer. Der Rechtsstaat findet es offensichtlich auch in Ordnung die Betrüger straffrei davon kommen zu lassen und stattdessen die Bürger mit einem zweifelhaften „Zwangsupdate“, Fahrverboten und Enteignung zu bestrafen.

Ein Blick nach den USA und der dortigen Sanktions- und Entschädigungspraxis lässt die deutschen Verbraucher staunen und am deutschen Rechtsstaat (ver-)zweifeln!

•Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten“.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com zum Thema „Daimler“ erschienenen Beitrag von Peter Groschupf nicht vorenthalten:

Hat Dieter Zetsche mit Steinen aus dem Glashaus geworfen?

Nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals bei Volkswagen im September 2015 hat Daimler-Chef Dieter Zetsche immer wieder beteuert, dass bei Mercedes keine Betrugssoftware installiert ist. Im Verkehrsministerium ist man da anderer Ansicht.

Im kleinen Kreis soll Zetsche über VW gespottet haben, „wobei man nicht wusste, ob er sich darüber lustig machte, dass sich VW hat erwischen lassen oder ob er tatsächlich moralisch empört und davon überzeugt ist, im eigenen Haus sauber gearbeitet zu haben“, berichtet ein Ingenieur aus der Mercedes-Pkw-Entwicklung. Andere wollen in den Gesprächen mit Zetsche immer auch „einen Hauch Schadenfreude herausgehört“ haben.

Fest steht, dass Dieter Zetsche nach dem angeordneten Rückruf von über 238.000 Diesel-Fahrzeugen schwer unter Druck geraten ist. In Europa sind 775.000 Fahrzeuge betroffen. In den USA dürfte das Verdikt des Bundesverkehrsministers aufmerksam zur Kenntnis genommen worden sein, zumal da auch in den USA gegen Mercedes-Benz ermittelt wird.





Wenn die Vorwürfe stimmen, wird es eng für Dr.Z.

Wenn sich herausstellen sollte, dass auch Daimler-Diesel mit Euro 6-Norm mit illegaler Abschalt-Software ausgestattet sind, dann wird es eng für Zetsche. Allerdings gibt sich Daimler nach wie vor überzeugt, nicht illegal gehandelt, sondern das Gesetz ausgenutzt zu haben, das ja die Abschaltung der Reinigung mit AdBlue bei bestimmten Temperaturen erlaubt. Aus dem Verkehrsministerium ist allerdings zu hören, „dass wir alles rauf und runter untersucht haben und für uns zweifelsfrei feststeht, dass in den betroffenen Autos gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird“. Wir hätten keinen Rückruf angeordnet, wenn es auch nur den Hauch von Zweifel daran geben würde. Daimler will dies nun vor Gericht klären lassen, kann sich aber dem Rückruf nicht entziehen. Dass sich eine Feststellungsklage lange hinziehen dürfte, ist allen Beteiligten klar. Eine rechtskräftige Feststellung könnte auch erst nach dem 31.12.2019 vorliegen. Solange ist Dieter Zetsche noch als CEO im Amt.

In Turnschuhen zum Minister-Rapport

Dass Zetsche die Ladung zum Rapport im Ministerium vor 14 Tagen locker genommen hat, war schon an seinem Outfit zu erkennen. Locker und cool gekleidet, mit Turnschuhen an den Füßen, lächelte er beim Betreten des Ministeriums. Als er wieder rauskam war zu sehen, dass er nicht mehr gut drauf war. Und bei seinem Besuch am 11.6. kam er auch nicht mehr in Turnschuhen. Dass fast zeitgleich die Staatsanwaltschaft in München die Privatwohnung von Audi-Chef Rupert Stadler durchsuchen ließ und ihn jetzt als Beschuldigten führt, ihm Betrug vorwirft, macht deutlich, dass die deutsche Vorzeigeindustrie ernst machen muss mit dem Versprechen aufzuklären. Die Floskel, dass man mit den Behörden voll kooperiere, hat auch Volkswagen nichts genutzt. Vor allem in den USA, wo ein leitender Manager zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Auch er hatte voll kooperiert und sich sogar als Kronzeuge angeboten.

Wer wagt sich noch nach Detroit?

Wie geht es weiter? Ein Mercedes-Mann am Telefon: „Wir sind alle gespannt, wer sich nicht nur von unseren Führungskräften noch auf US-Messen in Detroit, Los Angeles oder Las Vegas sehen lässt. Daran lässt sich viel ablesen.“ Die US-Justiz nimmt keine Rücksicht auf große Namen, wie der Fall Winterkorn beweist. Angestachelt von Donald Trumps Anti-German-Cars-Meinungsmache könnte sich mancher Staatsanwalt politische Vorteile versprechen, noch härter gegen die Car Guys aus Germany vorzugehen. Das ist zwar reine Spekulation, aber nicht von der Hand zu weisen.

Tatsächlich unterscheidet sich das amerikanische Rechtssystem in einem Punkt dramatisch von unserem. Anklage erheben kann dort die Staatsanwaltschaft auch schon dann, wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Und mit Untersuchungshaft ist man in den USA schnell zur Hand, besonders dann, wenn Verdächtige im Ausland wohnen und die USA nur besuchen.

Link zum Beitrag: http://automotive-opinion.com/2018/06/11/hat-dieter-zetsche-mit-steinen-aus-dem-glashaus-geworfen

Dazu der UTR e.V.:

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

•„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

•Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

•Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.

Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

•Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom(at)email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom(at)email.de
Internet:
https://dokudrom.wordpress.com
https://twitter.com/dokudrom


gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.



Leseranfragen:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom(at)email.de
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 12.06.2018 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Automobilindustrie


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