InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Geschädigte Kapitalanleger können sich erfolgreich wehren!

ID: 1600650

„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt.


(IINews) - Bei Kapitalanlagen wird oft Ausgeblendet, dass die schönsten Pläne sich nicht so verwirklichen, wie man sich dies als Anleger vorgestellt hat oder auch völlig scheitern können, denn auch am Markt gut positionierte Unternehmen können plötzlich zusammenbrechen.

So sind zum Beispiel wegen der anhaltenden Schifffahrtskrise zahlreiche Schiffsfonds in Insolvenz oder finanzielle Not geraten. Besonders bei einer Insolvenz besteht für den Anleger die finanzielle Bedrohung durch erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust. Dazu kann der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Aufgabenkreises die Ausschüttungen zur Insolvenzmasse ziehen.

•Für Anleger denen beim Abschluss der Investition in den Schiffsfonds versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Möglicherweise geschädigte Anleger sind dem Geschehen aber nicht rechtlos ausgeliefert!

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.

Die verschiedenen Ansatzpunkte bei einer Schieflage des Schiffsfonds sind folgend:

•Rückforderung von erhaltenen Ausschüttungen aus dem Schiffsfonds
•Prospekt und daraus resultierende Prospekthaftung der Verantwortlichen




•Falsche Beratung des Anlegers, weil der Schiffsfonds nicht das angemessene Produkt anhand der anlage- und anlegergerechten Vorgaben des Anlegers war.
•Schiffsfondsbeteiligungen haben einen unternehmerischen Charakter, der auch mit einem hohen Risiko einher geht.

Das zwischen den Banken die ihren Kunden die Schiffsfonds verkauft haben und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger sowohl durch die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierungsgesellschaft als auch durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt.

Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds und ähnlichen Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung. Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft II von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

•Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft II anschließen.

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten. Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!

Prozesskostenfinanzierung als Ausweg.

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. – Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Toppinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

•Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. bereits viele Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der von Ihnen gewünschten Interessengemeinschaft beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer der BSZ e.V. Interessengemeinschaften anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.



Leseranfragen:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 16.04.2018 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1600650
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 18 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Geschädigte Kapitalanleger können sich erfolgreich wehren!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 159


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.