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Anwälte müssen Robe tragen

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In Deutschland hat die Anwaltszunft eine lange Tradition und ihre ganz eigenen Regeln. Ohne die passende Garde-Robe hat ein Anwalt vor Gericht schlechte Karten. Rechtsprechung ohne Anwaltsrobe funktioniert nicht. Es kam schon vor, dass sich ein Richter weigerte mit der Verhandlung zu beginnen, wenn ein Anwalt ohne schwarze Robe in seinem Gerichtssaal erschien.


(IINews) - Es gab schon mehrere Prozesse in Deutschland, in denen es um die anwaltliche Kleiderordnung ging. Die Amtstracht soll einer Gerichtsverhandlung besondere Würde verleihen und die Unabhängigkeit der Justiz betonen. Die Person tritt hinter ihrem Dienst an Recht und Gesetz zurück. Zudem entspricht es dem Gewohnheitsrecht, dass eine Anwaltsrobe vor Gericht getragen wird.

Die Amtstracht deutscher Juristen blickt auf eine lange Historie zurück. Bereits im Mittelalter haben Juristen Roben getragen. Vor allem in den Städten demonstrierten Anwälte und Richter ihren Status mit prunkvollen Gewändern. Später führte der preußische König Friedrich Wilhem I. im Jahr 1726 eine einheitliche Tracht in einer Kabinettsorder für alle Juristen ein. Das Wort Robe stammt aus dem Altdeutschen. Sein Ursprung liegt im Begriff "Roub", der sich im Laufe der Zeit zu "Robe" gewandelt hat.

Heute wird unter Juristen die Kleiderordnung unterschiedlich gesehen und interpretiert. Insbesondere gibt es in Deutschland in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften, was unter den Roben zu tragen ist. In der bundeseinheitlichen Berufsordnung wird in Paragraf 20 folgendes festgehalten: "Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist." Allerdings gibt es eine Einschränkung dazu: ""Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht."




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Datum: 11.12.2017 - 22:38 Uhr
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