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Brexit - Weitreichende Folgen für Arzneimittelbranche

ID: 1542846


(ots) - Mit dem Brexit kommen auf Arzneimittel-Hersteller
vor allem in den Bereichen Im- und Export, klinische Studien sowie
bei der Wahl des Firmensitzes weitreichende Änderungen zu. Das sagt
Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), vor dem Hintergrund der heutigen
Gespräche der EU-Staats- und Regierungschefs zu dem Thema.
Großbritannien wird zum 30. März 2019 aus der EU ausscheiden und
damit für die EU-Mitgliedstaaten zu einem Drittland werden. Der BAH
appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, pragmatische
Lösungen zu finden. Die Arzneimittelindustrie ist gut beraten, sich
schon jetzt auf den Brexit vorzubereiten.

Beim Im- und Export von Arzneimitteln erwartet Kroth größere
Beeinträchtigungen. Nach dem Brexit müssen Hersteller zusätzliche
Zertifikate und Unterlagen nachweisen, wenn sie Wirkstoffe oder
Arzneimittel in Großbritannien ein- oder ausführen möchten. "Sollte
es keine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate geben, rechne ich
mit Exportausfällen und Handelsverzögerungen", warnt er. 2016 haben
deutsche Arzneimittel-Hersteller Waren im Wert von 6,3 Milliarden
Euro nach Großbritannien exportiert und im Wert von 2,2 Milliarden
Euro importiert (Quelle: Destatis).

Arzneimittel-Hersteller müssen sich zudem auf teure
Doppelstrukturen gefasst machen. Diejenigen, die ihren Firmensitz in
der EU haben und auch nach dem Brexit nach Großbritannien exportieren
möchten, müssen künftig auch dort eine Niederlassung eröffnen. "Das
bedeutet für die Firmen einen Mehraufwand in personeller und
finanzieller Hinsicht", so Kroth.

Darüber hinaus wird der Brexit auch Folgen für klinische Prüfungen
haben. In Europa wird hierzu voraussichtlich 2019 eine neue
Verordnung in Kraft treten, auf die sich bereits alle EU-Staaten




geeinigt haben. Noch ist offen, ob Großbritannien nach dem Brexit das
gemeinsam erarbeitete Verfahren anerkennen wird. Falls nicht, wären
laufende klinische Prüfungen nicht mehr rechtsgültig. Im Zweifelsfall
müssten Hersteller neue Genehmigungen beantragen, damit die Studien
fortgeführt werden können, so Kroth. Der BAH hat für seine Mitglieder
zum Handlungsbedarf beim Thema Brexit einen entsprechenden Leitfaden
erstellt.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte.



Pressekontakt:
Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner(at)bah-bonn.de

Angelina Gromes
Referentin Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-123
gromes(at)bah-bonn.de

Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn

www.bah-bonn.de

Original-Content von: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.10.2017 - 09:29 Uhr
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