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Baugewerbe zur Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft: Autobahn-Privatisierung grundgesetzlich ausschließen

ID: 1490700


(ots) - "Privatisierungen der Autobahnen und
Bundesfernstraßen müssen grundgesetzlich ausgeschlossen werden",
fordert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Dr. Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, mit Blick auf die abschließenden
Beratungen des Deutschen Bundestages zur Gründung einer
Infrastrukturgesellschaft. Auch der Bundesrechnungshof hatte mehrfach
eindringlich vor den Folgen einer Privatisierung gewarnt. "Ich kann
den Bundestagsabgeordneten nur empfehlen, dem Rat der obersten
Finanzhüter zu folgen: Eine Einbeziehung Privater darf hinsichtlich
Bau oder Betrieb weder für das Gesamt- noch für das Teilnetz der
Autobahnen und Bundesfernstraßen erfolgen - auch nicht durch die
Hintertür über umfangreiche ÖPP-Projekte," erklärt Loewenstein. Die
mittelständische Bauwirtschaft lehnt ÖPP-Projekte im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur grundsätzlich ab. Zum einen wird aufgrund ihrer
Größe von 100 km und mehr die mittelständische deutsche Bauwirtschaft
vom Markt ausgeschlossen; zum anderen gibt die Politik ihre
Verantwortung für eine einheitliche technische und wirtschaftliche
Weiterentwicklung des Autobahnnetzes aus der Hand.

Grundsätzlich hält es Loewenstein für sinnvoll, eine effiziente
Struktur für Planung, Bau, Ausbau und Erhalt der Autobahnen und
Bundesfernstraßen über die Ländergrenzen hinweg zu schaffen.
Wichtigste Voraussetzung bei der Gründung der
"Bundesinfrastrukturgesellschaft" bleibt aber, dass die öffentliche
Hand die Verantwortung für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur
als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge vollständig behält. "Die
Gesellschaft ist ausschließlich an verkehrspolitischen Zielen
auszurichten. Sie darf kein Vehikel sein, die Nutzer von Autobahnen -
also die Steuer- und Mautzahler - als Retter von
Versicherungsgesellschaften und Banken heranzuziehen," mahnt der




Präsident.

Auch die Kontrollrechte des Bundestages müssen sichergestellt
werden. Die Rechtsform der Gesellschaft darf keinesfalls ohne
Parlamentsbeteiligung geändert werden. Außerdem sollte der
Bundesrechnungshof das Recht erhalten die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Gesellschaft und ihrer Einrichtungen zu
prüfen. Sofern die Gesellschaft Aufgaben Dritten überlässt, muss auch
diesen gegenüber ein Prüfrecht bestehen. "Es wäre völliger Irrsinn,
als Parlament die Gründung einer "Bundesfernstraßengesellschaft" zu
beschließen und sich gleichzeitig selbst zu entmachten. Ich kann
davor nur warnen. Mangelnde Kontrollmöglichkeiten sind am Ende immer
teuer - für den Steuerzahler", so Loewenstein abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de

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Datum: 12.05.2017 - 10:25 Uhr
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