Bezirk erwägt Vorkaufsrecht für ehemaliges "Horror-Haus" Grunewaldstraße 87
(ots) - Der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg will von
seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, falls das Haus
Grunewaldstraße 87 verkauft wird.
Das hat Baustadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Die Grünen) dem
rbb-Inforadio gesagt. Oltmann begründete das damit, dass das Haus in
einem Milieuschutz-Gebiet liege.
"Die Grunewaldstraße 87 liegt in einem Gebiet der sozialen
Erhaltungsverordnung. Dementsprechend steht dem Bezirk unter
bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Es gibt aber aktuell
keinen Verkaufsfall. Wir werden uns das ganz genau ansehen und eine
gute Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu versuchen zu erreichen
an der Stelle. Aber an der Stelle möchte ich nicht mehr sagen. Wenn
wir ein Vorkaufsrecht haben, wird zum Verkehrswert gekauft, und dann
haben wir sozusagen das Vorrecht vor anderen an der Stelle. Er (der
Eigentümer, Ergänzung der Redaktion) muss aber nicht verkaufen."
In einem ähnlichen Fall hatte das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg sein Vorkaufsrecht ausgeübt und ein Haus in
der Wrangelstraße für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft
erworben.
Das Haus Grunewaldstraße 87 war 2015 in die Schlagzeilen geraten,
weil in leerstehenden Wohnungen bis zu 200 Wanderarbeiter aus
Rumänien und Bulgarien einquartiert worden waren. Es kam zu sozialen
Spannungen, und die Polizei musste etliche Male im Haus einschreiten.
Die Alt-Mieter sahen in der Einquartierung den Versuch, sie aus dem
Haus zu drängen. Der Eigentümer möchte das Haus sanieren und dann
verkaufen. Bislang hat er aber noch keine Baugenehmigung.
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Datum: 20.03.2017 - 07:45 Uhr
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