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Kartellamtsempfehlungen drohen genossenschaftliche Molkereistrukturen zu zerstören

ID: 1466694


(ots) - Entschieden widerspricht der Deutsche
Raiffeisenverband (DRV) den Schlussfolgerungen des Bundeskartellamtes
im Verfahren zu den Lieferbedingungen für Rohmilch. Der DRV sieht in
den vom Amt vorgelegten Empfehlungen einen massiven Eingriff in
bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen, die zwischen den
landwirtschaftlichen Milcherzeugern und ihren Genossenschaften
bestehen.

Der DRV warnt davor, dass die von der Bonner Behörde
vorgeschlagenen Änderungen das seit über 150 Jahren erfolgreiche
Modell der im bäuerlichen Eigentum stehenden Erzeugergenossenschaften
bedrohen. Eine Beschädigung der langjährig von den Mitgliedern
aufgebauten Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen könnte in der
Konsequenz zu Verwerfungen auf dem Milchmarkt führen, die letztlich
auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der
Milcherzeuger hätten. "Erwartungen, dass solche Maßnahmen zu höheren
Milcherzeugerpreisen führen, werden sich nicht erfüllen. Sie führen
im Gegenteil zu mehr Unsicherheit für alle Akteure", so DRV-Präsident
Manfred Nüssel.

Das Bundeskartellamt unterstellt in einem am 13.03.2017
veröffentlichten Sachstandspapier, die Lieferbeziehungen zwischen
Milcherzeugern und Molkereien seien wettbewerbsrechtlich bedenklich
und deshalb anzupassen. Nach Auffassung des DRV sind die
Lieferbeziehungen, die von den Mitgliedern der jeweiligen
Genossenschaft in demokratischen Verfahren durch Satzung und
Anlieferungsordnung geregelt werden, sehr wohl kartellrechtlich
zulässig. Die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften
entscheiden im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes selbst über ihre
Lieferbedingungen wie Vollablieferungs- und Vollabnahmepflicht,
Kündigungsfristen und das Verfahren der Preisfestsetzung.

Die Vollablieferungspflicht des Mitglieds und die




Vollabnahmepflicht der Genossenschaft geben einerseits dem
Milcherzeuger im ländlichen Raum Sicherheit. Dieser Aspekt gewinnt
gerade angesichts zunehmend schwankender Märkte und Preise erheblich
an Bedeutung. Andererseits erhält die Genossenschaft eine
betriebswirtschaftlich belastbare Grundlage zur Absatz- und
Investitionsplanung, die für die bestmögliche Verwertung der
Mitgliedermilch und zur Zukunftssicherung der Erzeugerbetriebe
unabdingbar ist.

Die Infragestellung der angemessenen gegenseitigen Rechte und
Pflichten würde das bewährte gemeinsame Vermarktungsmodell der
genossenschaftlichen Milchwirtschaft ernsthaft gefährden sowie deren
Stellung gegenüber der Nachfragemacht des Handels und gegenüber
ausländischen Mitbewerbern schwächen. In der Konsequenz könnte eine
kontinuierliche und nachhaltige Versorgung der Verbraucher mit
deutschen Milchprodukten beeinträchtigt werden.

Die Mutmaßung des Bundeskartellamtes, es gebe eine Abschottung des
Rohmilchmarktes gegenüber neuen Molkereien, ist für den DRV
angesichts des in den letzten Jahren zunehmenden Engagements
ausländischer Unternehmen auf dem deutschen Markt nicht
nachvollziehbar.

Der DRV betont, dass externer Druck, wie er jetzt durch das
Bundeskartellamt aufgebaut wird, auf die genossenschaftsinternen
Willensbildungsprozesse kontraproduktiv wirkt.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.186 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel
und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen
mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 58,8 Mrd. Euro.
Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit
Eigentümer der Genossenschaften.



Pressekontakt:
Monika Windbergs
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Pariser Platz 3 - 10117 Berlin
Tel. +49 30 856214-430
Fax +49 30 856214-432
presse(at)drv.raiffeisen.de
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Datum: 13.03.2017 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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