Frankfurter Rundschau: Zweifel an Glaubwürdigkeit
(ots) - Lohfink hatte Geschlechtsverkehr mit zwei
Männern, die den Sex filmten. Die Männer wurden wegen der Verbreitung
der Aufnahmen belangt, aber Lohfink verlangte auch ihre Verurteilung
wegen Vergewaltigung. Von Anfang an waren Zweifel an ihrer
Glaubwürdigkeit geboten. Ihre "Hört-auf"-Rufe bezogen sich auf das
Filmen, nicht auf den Sex. Dass Politikerinnen ausgerechnet den Fall
Lohfink nutzten, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ("Nein
heißt nein") zu verlangen, war Rechtsstaatlichkeit à la "Alice hinter
den Spiegeln", so berechtigt die Forderung selbst auch sein mag.
Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden - das
Urteil dürfen ihre Unterstützerinnen auch auf sich selbst beziehen.
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Datum: 22.08.2016 - 17:01 Uhr
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