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Deutsche Bauindustrie begrüßt Grundgesetzinitiative zum Wohnungsbau:
/Entscheidender Impuls durch mehr Kompetenzen beim Bund
/Landesbauordnungen und Förderrichtlinien jetzt vereinheitlichen

ID: 1390174


(ots) - Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt
die Initiative von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, dem Bund
durch eine Grundgesetzänderung eine stärkere Rolle beim Wohnungsbau
zu verschaffen. "Die Schaffung von mehr kostengünstigem Wohnraum
insbesondere durch die serielle Fertigung wird bislang durch die
unterschiedlichen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien gebremst.
Durch den Vorschlag von Hendricks können diese Hürden überwunden und
dem Wohnungsbau entscheidende Impulse gegeben werden." Dies erklärte
der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin. Hendricks hatte
eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen
Wohnungsbau vorgeschlagen, wie sie bis zur Föderalismusreform 2006
galt. Dafür muss jedoch das Grundgesetz geändert werden, weil der
Wohnungsbau seitdem alleinige Aufgabe der Länder ist. Nach jetziger
Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch
bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Aktuell erhalten die
Bundesländer jährlich 1,5 Milliarden Euro.

Bis eine Grundgesetzänderung allerdings durchgesetzt sei, vergehe
einige Zeit. Die Länder könnten jedoch bereits jetzt aktiv werden, so
Knipper. Insbesondere die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen
sei der entscheidende Hebel für die Schaffung von mehr seriellem
Wohnraum. "Die Bundesländer müssten hier über ihren Schatten springen
und die derzeit auf Bundesebene überarbeitete Musterbauordnung für
ihr jeweiliges Bundesland übernehmen." Nur so ließen sich zukünftig
zentral genehmigte Typenhäuser tatsächlich bundesweit unter
einheitlichen Rahmenbedingungen realisieren. Dies sei auch eine
entscheidende Voraussetzung dafür, die Baukosten durch seriellen
Wohnungsbau gegenüber dem derzeitigen Status quo deutlich zu




reduzieren.

"Auch die bisher unterschiedlichen Förderrichtlinien gehörten in
diesem Zusammenhang auf den Prüfstand", forderte Knipper. "Es kann
nicht sein, dass ein Typengebäude hinsichtlich Ausstattung,
Wohnungsgröße und Baukosten in einem Bundesland förderfähig ist und
in einem zweiten nicht. Eine Vereinheitlichung der Richtlinie, gerade
in Hinsicht auf serielle Bautypen, ist daher dringend notwendig."



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann(at)bauindustrie.de


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Datum: 17.08.2016 - 12:02 Uhr
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