Frostschäden im Ferienhaus - wer zahlt?
(LifePR) - Auch für Frostschäden in nicht genutzten Ferienhäusern muss die Wohngebäudeversicherung nach Angaben von ARAG Experten im Schadensfall zahlen, wenn Haus und Heizung nachweislich ausreichend kontrolliert wurden. In einem konkreten Fall verursachte eine durch Minustemperaturen geplatze Wasserleitung in einem leer stehenden Ferienhaus einen Schaden von 11.000 Euro. Als die Eigentümer des Hauses ihrer Versicherung den Schaden meldeten, verweigerte diese die Zahlung. Ihr Argument: Das Haus und die Funktionsfähigkeit der Heizung seien bei den frostigen Temperaturen nicht regelmäßig genug konktrolliert worden. Doch die Vermieter konnten mit Hilfe von Zeugen nachweisen, dass das Haus ausreichend beheizt und dadurch gegen Frost gesichert gewesen sei. Zudem kontrollierte ein Besitzerehepaar das Ferienhaus und auch die Heizung alle zwei Wochen. Das sei oft genug, befanden auch die Richter (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 5 U 190/14).
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.04.2016 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1351327
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Frostschäden im Ferienhaus - wer zahlt?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).