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Räumpflicht und Streupflicht bei Schnee und Eis

ID: 1310073

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an


(IINews) - 19.01.2016. Für die Jüngsten ist es ein winterliches Vergnügen, auf Eisflächen zu rutschen und sich im Schnee zu wälzen. Weniger enthusiastische Menschen können sich hingegen unversehens durch Stürze auf den spiegelglatten Flächen der Bürgersteige ernsthaft verletzen und Haftungsansprüche entstehen. Deshalb gilt es jetzt, die Räumpflicht und Streupflicht bei Schnee und Eis ernst zu nehmen, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Die Pflicht, vor der eigenen Haustüre zu streuen und zu kehren, obliegt in erster Linie dem Eigentümer der Immobilie. Allerdings kann auch im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung zu wechselseitigem Winterdienst unter den Mietern getroffen werden. In jedem Fall gilt allerdings: „Vor der eigenen Tür muss geräumt sein“, weist Siegfried Karle, Präsident der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI), ausdrücklich auf die Räumpflicht und Streupflicht hin.

Der Räumpflicht und Streupflicht sind aber auch Grenzen gesetzt. So darf Niemandem zugemutet werden, vor sieben Uhr die Schaufel zu schwingen oder das Salz zu streuen. Zwischen sieben und acht Uhr muss allerdings der Gehweg „verkehrssicher“ sein. Ein rechtzeitig benannter Vertreter hat für die ordnungsgemäße Reinigung zu sorgen. Findet sich kein Ersatzmann für die Räumungsarbeiten, hat der Abwesende im Schadensfall die Kosten zu tragen.

Siegfried Karle weist auf eine weitere wichtige Räumpflicht hin: „Laut § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Autofahrer für die vorschriftsmäßige Betriebssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Das heißt im Winter: Eis- und Schneehauben auf Autodächern können zu Geschossen werden und stellen Gefahren-quellen für andere Verkehrsteilnehmer dar.“ Also: Räumpflicht beachten, runter mit dem Eis und Schnee vom Autodach.

Weitere Informationen und Hinweise zu „Räumpflicht- und Streupflicht-Tipps“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



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Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 19.01.2016 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Siegfried Karle
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Heilbronn


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