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Die EnEV-Änderungen 2016: Das müssen Sie ab 01. Januar 2016 beachten

ID: 1301850

Nachdem die EnEV bei ihrer letzten Anpassung große Änderungen brachte, wie zum Beispiel, dass ein Energieausweis bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden Pflicht wurde, wird es zum 01.01.2016 die nächste Anpassung geben.


(IINews) - Die Anpassung wird weniger spektakulär sein, als jene aus dem Mai 2014. Dennoch werden sich auch diese Auswirkungen bemerkbar machen. So müssen ab 01. Januar Neubauten eine höhre Gesamteffizienz aufweisen. In Zahlen bedeutet dies, dass der maximale Primärenergiebedarf von neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäude zukünftig um weitere 25 Prozent reduziert werden muss.

Diese Neuregelung gilt für alle Bauherren, die einen Bauantrag ab dem 01. Januar 2016 einreichen. Die Bundesregierung will hiermit erreichen, dass regenerative Heiztechniken mehr Nachfrage erhalten.

Gleichzeitig gelten ab 01. Januar strenge Anforderungen an die Gebäudehülle von Neubauten. De Fakto muss die Wärmedämmung der Gebäude um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. Möglich ist dies, in dem verbesserte Bauteile wie Außenwände und Fenster verbaut werden.

Die EnEV-Änderungen auf den Energieausweis sind überschaubar

So wird lediglich der Primärenergiefaktor für Strom von 2,4 auf 1,8 reduziert. Folglich werden Energieausweise für Gebäude, die mit strombetriebenen Anlagetechniken wie Wärmepumpen ausgestattet sind bessere Energiekennwerte erzielen.

Diese Änderungen werden zum 01. Januar 2016 auf unserer Website eingepflegt sein, damit Kunden auch im neuen Jahr in gewohnter Qualität und mit der gewohnten Rechtssicherheit Energieausweise online erstellen können.




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Immoticket24.de GmbH bietet mit der Plattform energieausweis-online-erstell.de eine Website, auf der Immobilienanbieter und -eigentümer Energieausweise online erstellen können. Die Energieausweise sind genauso rechtsgültig wie aufwendig vor Ort erstellte Energieausweise - jedoch nur zu einem Bruchteil jener Kosten!



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Datum: 18.12.2015 - 12:05 Uhr
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