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Orientierungswert für Krankenhäuser 2015 beträgt 1,57 %

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Orientierungswert für Krankenhäuser 2015 beträgt 1,57 %


(pressrelations) -
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2014 und des ersten Halbjahres 2015 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2013/erstes Halbjahr 2014) 1,57 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,22 % und für Sachkosten bei 0,55 %.

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden.

Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik", Ausgabe September 2012, erschienen.


Weitere Auskünfte erteilen:

Zum Orientierungswert für Krankenhäuser
Jutta Spindler
Telefon: +49 611 75 8108

Zum Teilorientierungswert für Personalkosten
Sandra Klemt
Telefon: +49 611 75 2706

Zum Teilorientierungswert für Sachkosten
Florian Peter
Telefon: +49 611 75 4794




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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.09.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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