Bei ihrem Ziel, Wohnen für Mieter billiger zu machen, hat die Politik schnell einen vermeintlichen Kostentreiber ausgemacht: die Makler. Festgemacht wird dies gerne an ihrem angeblich schlechten Ruf. Tatsächlich ist dies undifferenziert und falsch und basiert u.a. auf Erfahrungen von Mietwohnungssuchenden vor allem in Regionen mit strukturell unausgewogenem und zu knappem Angebot und hier im Bereich preiswerter bis mittlerer Mietwohnungsvermittlung.
In den anderen Regionen und in den diversen gewerblichen Marktsegmenten weisen die deutschen Immobilienmakler im internationalen Vergleich dagegen mindestens gute und sehr oft sogar hohe Qualifikationsstandards auf, die von ihren Auftraggebern als nutzenstiftend anerkannt und erfolgsabhängig honoriert werden. Letztendlich gibt es für die Durchführung von Immobiliendienstleistungen gottlob keinen Kontrahierungszwang: Alle Marktteilnehmer und der Makler entscheiden vollkommen frei, ob und wie sie zusammenkommen.
Deshalb halte ich auch nichts vom Bestellerprinzip, also der Vorgabe, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt. Denn praxisbezogen ist das eine Mogelpackung: Jede Marktpartei hat ihr Budget. Bei Überschreiten scheitert der Vertragsabschluss.
Wenn beispielsweise der Vermieter oder Verkäufer als Besteller allein die Courtage zahlt, dann kürzt er Incentives wie zum Beispiel Renovierungszuschüsse, Küchenausstattung, mietfreie Zeiten, Betriebskostendeckelung bzw. Restkaufpreisstundung etc. Letztendlich entscheidet die Budgetdisziplin. Umgekehrt analog verhält sich der alleinzahlende Mieter/Käufer: Er schraubt zur Herstellung der Ausgewogenheit dann seine Nebenforderungen entsprechend hoch. Nur wenn sich beide Seiten „vertragen“, kommt es zum Abschluss.
Die aktuelle Diskussion erinnert mich an die Zeit vor 30 Jahren, als zahlreiche Großstädte ihre vermeintlich soziale Einstellung gegenüber Mietern mit der Einführung kommunaler Wohnungsvermittlung beweisen wollten. Doch weder waren die Fachverwaltungen bereit und in der Lage, marktgerechte Wohnungen zwischen den Vertragsparteien zu vermitteln, noch kostete den Steuerzahler die kommunale Tätigkeit weniger als die marktübliche Erfolgsprovision. Das krasse Gegenteil stellte sich heraus. Umgerechnet je „Vermittlungsfall“ war die Belastung der Steuerzahler ein Mehrfaches der Erfolgsprovision, und der Fehlversuch wurde schnell abgebrochen.
Fest steht, dass die Regierung mit dem Bestellerprinzip ihrem Ziel, das Wohnen für Mieter billiger zu machen, keinen Schritt näher kommt.
Billigeres Wohnen ist nachhaltig nur durch konsequente Erhöhung des räumlich nachfragegerechten Angebotes möglich. Wer das anders sieht, verwechselt Volkswirtschaft mit Ideologie. Bestellerprinzip, ständige massive Grunderwerbsteuererhöhungen, Mietpreisbremse oder die pauschale Beschimpfung von Anbietern und Maklern: All das baut Vertrauen ab, indessen keine einzige bedarfsgerechte Mietwohnung. Richtig wäre stattdessen: Gezielte Bestandsertüchtig flankiert mit räumlich bedarfsgerechtem Wohnungsneubau.
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