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Kündigung wegen Beleidigung

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Die Urteilsbegründung im Mieterprozess in München

(IINews) - Das deutsche Mietrecht ist komplex und nicht immer sind die Gründe für eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam. In der letzten Woche sorgte ein Urteil in München für Aufmerksamkeit: Ein Mieter wurde fristlos gekündigt, weil er den Vermieter ein „Schwein“ nannte. Die Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Meyer-Truelsen, Hassel, Busch aus Kiel informieren:

Das Amtsgericht München entschied, dass die massive Beleidigung eines Vermieters eine erhebliche Vertragsverletzung darstellt und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Verwundert zeigt sich nicht nur der Mieter, sondern auch der Mietverein: Eine solche Kündigung bedarf in der Regel einer vorhergehenden förmlichen Abmahnung. Das sah das Amtsgericht München hier anders. Der betroffene Mieter war bereits zuvor auffällig geworden und hatte einen Nachbarn rassistisch beschimpft. Als der Vermieter einen Streit zwischen dem Mieter und einem Nachbarn schlichten wollte, bezeichnete der Mann ihn als ein Schwein.

Die Urteilsbegründung im Mieterprozess in München

Der betroffene Mieter zeigt sich sowohl nach dem Vorfall als auch während der Verhandlung wenig einsichtig. Der Mieter behauptete während des Gerichtsprozesses sogar, dass der Vermieter lügt, wie gedruckt und dumm daherredet. Das Amtsgericht München entschied, dass dem Vermieter sei aufgrund der Beleidigung und des weiter bestehenden hoch angespannten Verhältnisses nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Für weitere Informationen und Fragen steht die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Helmut Meyer-Truelsen, Stefan Hassel und Raphael Busch in Kiel gerne zur Verfügung.





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Helmut Meyer-Truelsen, Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft in Kiel



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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 12.08.2014 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Helmut Meyer-Truelsen
Stadt:

Kiel


Telefon: 0431 - 940 99

Kategorie:

Business


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