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Energieausweis in Spanien jetzt Pflicht bei Verkauf und Vermietung - Hilfe fuer Bauindustrie und Handwerk ?

ID: 1035473

Der Energieausweis ist in Deutschland schon lange Pflicht. Bereits am 5. April 2013 hat der Ministerrat der Regierung von Spanien, durch das „Real Decreto 235/2013“ (Königlicher Erlass 235/2013) das grundlegende Verfahren für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden genehmigt. Diese Verordnung legt fest, dass jede zum Verkauf oder Vermietung stehende Immobilie, oder für die für solche Zwecke geworben wird, ab dem 1. Juni 2013 einen Energieausweis haben muss. Bussgelder wurden angekuendigt.

(IINews) - (SunRadioIbiza-News) Der Energieausweis eines Gebäudes berechnet den jährlich benötigten Energieverbrauch bei normalen Betriebsbedingungen und Nutzung von Warmwassererzeugung, Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung - eine in Deutschland seit langem vorhandene Kontrolleinrichtung die z.B. bei notariellen Verkaeufen in Form des Zertikats vorliegen muss.

Nach Durchführung der erforderlichen Messungen und Errechnung wird ein Zertifikat über die Energieeffizienz der Immobilie in Spanien Mallorca Ibiza Festland ausgestellt, der sog. Energieausweis. Bei Ausfertigung dieses Energieausweises erfolgt die Zuordnung der Immobilie zu einer der sieben Energieeffizienz-Klassen (Klasse A bis G), anhand derer der Energieverbrauch verschiedener Immobilien verglichen werden kann.

Das Zertifikat, das für 10 Jahre gültig ist, muss von einem zugelassenen Techniker ausgearbeitet werden. Es ist wichtig, dass der Techniker gewissenhaft arbeitet, denn eine schlechte Zertifizierung würde die Immobilie zu Unrecht abwerten. Es ist naheliegend, dass Immobilien mit einer niedrigeren energiebezogenen Bewertung für potenzielle Käufer oder Mieter weniger attraktiv sind, als diejenigen mit einer besseren Bewertung.

Der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) ist eine von einem zuständigen Fachmann ausgestellte amtliche Urkunde, die Aussagen über die energiebezogenen Merkmale einer Immobilie gibt.

Bei der Zertifizierung der Energieeffizienz wird die energetische Bewertung eines Gebäudes durch die Ausrechnung des jährlich erforderlichen Energieverbrauchs zur Deckung des Energiebedarfs der Immobilie unter normalen Wohnverhältnissen und gewöhnlicher Nutzung vorgenommen. Dabei werden bestimmte Faktoren wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung herangezogen.

Das Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz endet mit der Ausstellung eines Energieausweises und der Zuordnung der Immobilie zu einer Energieeffizienzklasse. Die Bewertungsskala besteht aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude) bis zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Durch die Zuordnung zu einer dieser Energieeffizienzklassen spiegelt das Energie-Label die energiebezogene Bewertung eines Gebäudes wider.





Der Energieausweis dient dazu, das energiebezogene Verhalten einer Immobilie kennenzulernen und um in Erfahrung zu bringen, wie man besagtes Verhalten optimieren kann um einen geringeren Energieverbrauch zu erzielen. Anhand der Zertifizierung kann die Energieeffizienz der Immobilie mit der anderer Immobilien verglichen werden, wobei energieeffiziente Gebäude und Investitionen aufgrund der Erzielung eines niedrigeren Energieverbrauchs begünstigt werden.

Der spanische Energieausweis wird zur Pflicht, wenn ein Eigentümer den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Spanien vornehmen möchte. Im Falle eines Verkaufs muss der Eigentümer dem Käufer eine Originalausfertigung des Energieausweises überreichen. Bei Vermietungen muss der Eigentümer der Immobilie dem Mieter, gemeinsam mit dem Mietvertrag, eine Kopie des Energieausweises überreichen.

Zudem ist es erforderlich, dass die Energieeffizienzkennzeichnung bei jeder Werbemaßnahme zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie vorhanden ist. Infolgedessen muss die Energieeffizienzkennzeichnung der zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Immobilie z.B. auch in den Schaufenstern der Immobilienagenturen oder auf den Webseiten ersichtlich sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen bestimmte Ausnahmen vor. Demzufolge sind folgende Immobilien in Spanien von der Pflicht ausgenommen einen Energieausweis erstellen zu lassen:

1. Gebäude und Baudenkmäler, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind;
2. Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließlich für den Gottesdienst und religiöse Zwecke genutzt werden;
3. Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu insgesamt zwei Jahren;
4. Industrieanlagen, zu Verteidigungszwecken dienende Nutzgebäude, landwirtschaftliche Nutzgebäude oder Teile davon, die als Werkstätte, für industrielle Produktion und für landwirtschaftliche Prozessvorgänge genutzt werden;
5. Frei stehende Gebäude oder Gebäudeteile mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m2;
6. Gebäude, die für bedeutende Umbauvorhaben oder für Abrisszwecke erworben werden.
7. Wohngebäude oder Teile von Wohngebäuden, die jährlich für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten bestimmt sind oder die für eine jährlich zeitlich begrenzte Nutzung vorgesehen sind, und deren voraussichtlicher Energieverbrauch weniger als 25% des Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, mit der Voraussetzung, dass dies in einer Erklärung des Wohnungseigentümers festgehalten wird.

Das Gesetz besagt ferner, dass der Eigentümer der Immobilie derjenige ist, der sowohl für die Beschaffung des Energieausweises als auch für dessen Aufbewahrung und Erneuerung zuständig ist.

Der Energieausweis kann von einem Zertifizierungsfachmann ausgestellt werden, der den akademischen Abschluss und den beruflichen Befähigungsnachweis besitzt, Bauvorhaben bzw. Bauleitungstätigkeiten durchzuführen oder die Installation thermischer Anlagen vorzunehmen. Demnach kann der Energieausweis derzeit von Architekten, Baumeistern, Ingenieuren oder technischen Ingenieuren ausgestellt werden. In Zukunft werden ausserdem jene Fachleute befugt sein den Energieausweis auszustellen, die eine für diese Aufgabe ausgearbeitete Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder jene, die die gemäß künftiger Ministerialverordnungen erforderliche berufliche Qualifikation besitzen. Der Eigentuemer der Immobilie als Auftraggeber muss sich davon ueberzeugen durch ggfls. Vorlage von Zeugnissen oder Abschluessen.

1. Beim Zertifizierungsverfahren werden eine oder mehrere Besichtigungen der Immobilie vorgenommen. Dabei werden folgende Arbeitsschritte ausgefuehrt:

- Fotos der Außenansicht und der Innenräume der Immobilie gemacht.
- Verwaltungstechnische Daten (Standort der Immobilie, Katasternummer usw.) erfasst.
- Daten der festen Bestandteile der Umhüllung der Wohnfläche (Fenster, Türen, Fußboden, Dach usw.), der Bautischlerei (sowohl innen als auch außen), und der thermischen, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen erfasst.
- Messungen durchgeführt, um eine Skizze der festen Bestandteile der Umhüllung der Wohnfläche (Fenster, Türen, Fußboden, Dach usw.) zur Errechnung des bewohnbaren Volumens der Immobilie anzufertigen.

2. Folgende Inhalte sind daraus zu ermitteln:

- Berechnung der Energieeffizienz der Immobilie durch die Verwendung von Informatikprogrammen und Anwendung bestimmter Methoden, die vom Industrie- Tourismus und Handelsministerium anerkannt sind
- Ausstellung des Energieausweises, in dem die oben aufgeführten Daten enthalten sind und der eine Bewertung der Immobilie und eine Zuordung zu einer der sieben Energieeffizienzklassen enthält.
- Unterbreitung von Lösungen, sofern dies zutrifft, für die Verbesserung der energiebezogenen Bewertung der Immobilie. Dabei wird sowohl der Kostenaufwand als auch die Amortisationsdauer angegeben. Die Umsetzung dieser Vorschlaege sind keine Pflicht fuer den Eigentuemer, sondern sollen ihn animieren die Qualitaetseiner Immobilie und damit auch den Wert zu erhoehen.

3. Ausgabe des spanischen Energieausweis an den Immobilieneigentuemer.

Durch Ausstellung des Energieausweises wird die Immobilie dem Energie-Label zugeordnet. Das Energie-Label zur Energieeffizienzkennzeichnung spiegelt die energiebezogene Bewertung einer Immobilie wider. Dazu bedient sie sich in Spanien einer Bewertungsskala, die aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben besteht: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude im positiven Sinne) bis hin zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Zudem liefert das Energie-Label u.a. Informationen zum jährlichen Energieverbrauch der Immobilie. Dieses Energie-Label muss bei Werbemaßnahmen zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie vorliegen und einsehbarsein.

Zum Nachweis der durchgefuehrten Pruefung muss der Eigentümer der Immobilie den Energieausweis bei der zuständigen Behörde der Autonomen Region vorlegen (Grundbuchamt), die wiederum eine Registrierung der Zertifizierung auf territorialer Ebene vornehmen wird.

Alles in allem ein Schritt hin zu europaeischer Standardisierung, aber auch ein Versuch durch Sensibilisierung von Immobilienbesitzern die Bauwirtschaft und das Handwerk in Spanien wieder anzukurbeln. Da Energie mittlerweile in Spanien ein erheblicher Kostenfaktor der Haushalte ist, macht dies u.U. auch Sinn. Eine Anpassung der Gebaeude in Richtung besserer Energieeffizienz kann sich je nach Massnahme sehr schnell amortisieren.

Zusaetzlich koennen weitere Massnahmen wie z.B. in der Lichttechnik (LED) oder der Einsatz klassifizierter neuerer Haushaltsgeraete den Energieverbrauch enorm senken.

Palma den 13.03.2014

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