Wer immer noch auf seine Lohnsteuerkarte für 2011 wartet, hat eine wichtige Neuerung nicht mitbekommen. Normalerweise kam sie immer mit der Post und musste dann dem Arbeitgeber abgegeben werden. Doch das war einmal, denn die Lohnsteuerkarte wird in Zukunft elektronisch. Um das zu verstehen, muss ma ...

21.12.2010

Lohnsteuerdaten werden in Zukunft elektronisch übermittelt


Wer immer noch auf seine Lohnsteuerkarte für 2011 wartet, hat eine wichtige Neuerung nicht mitbekommen. Normalerweise kam sie immer mit der Post und musste dann dem Arbeitgeber abgegeben werden. Doch das war einmal, denn die Lohnsteuerkarte wird in Zukunft elektronisch. Um das zu verstehen, muss man wohl erst einmal die Bedeutung der Lohnsteuerkarte näher betrachten. Man kann sie als Bindeglied zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzamt verstehen, welches die steuerlichen Informationen der Mitarbeiter anzeigt und angibt, an welches Finanzamt die Steuern abgeführt werden müssen.
Heutzutage ist diese papiergeführte Form der Lohnsteuerkarte nicht mehr zeitgemäß. Die Behörde muss die Daten aus ihrem System auf die Karte bringen, damit sie dann vom Arbeitgeber manuell abgelesen wird, um sie in die digitale Verwaltung einzupflegen. Dies fordert auf allen beteiligten Seiten einen erhöhten Arbeitsaufwand. Einfacher wäre es von Anfang an die Daten elektronisch zu übermitteln, ohne dass der Angestellte zwischengeschaltet ist. Damit sind ab 2011 nicht mehr die Gemeinden und Kommunen für die Lohnsteuerkarte zuständig, sondern die Finanzämter. Änderungen oder die Erstbeantragung können dann nur über dieses beantragt werden.
Dieses System soll nun 2012 zum ersten Mal einsatzbereit sein, weshalb die Karte von 2010 auch noch für 2011 gültig ist. Sollte man also 2011 den Job wechseln, muss auch die Lohnsteuerkarte mit ausgehändigt werden, um sie beim neuen Arbeitgeber vorzulegen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) baut im Moment eine entsprechende Datenbank auf, welche mithilfe der Finanzämter mit den Daten aller Bürger angereichert wird. Wer also ab 2012 Lohnsteuer zahlen muss, braucht am ersten Arbeitstag keine Karte mehr mitbringen, sondern muss nur noch die Information über seine Steuer-Identifikationsnummer liefern. Die so genannten "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)“ können damit vom Arbeitgeber abgerufen werden. So zum Beispiel die Steuerklasse oder die Höhe bestimmter Freibeträge.



Viele Bürger haben nun Angst, dass dies ein weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ sein könnte. Daher wird in Zukunft jeder Bürger Einsicht in seine digitalen Daten, über die Finanzämter oder über das Elster-Portal, nehmen können. Daten, die sich im Laufe der Jahre ändern, werden automatisch am Ende eines jeden Monats an die Personalabteilungen übermittelt.
Doch nicht nur für die Finanzämter und den Arbeitgeber ergeben sich daraus weniger Arbeitsaufwand. Auch die Bürger profitieren von der Umstellung. So zum Beispiel das Vermeiden von unnötigen Wegen bei Änderung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen durch die klare Zuständigkeit der Finanzämter. Auch wird die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzämtern durch den digitalen Weg deutlich beschleunigt und vereinfacht. Auch entfallen nun Kosten für etwaige Ersatzlohnsteuerkarten, wenn man diese einmal verloren hat.

Das Bundesministerium für Finanzen hat alle wichtigen Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte sowie alle Änderungen und Neuerungen in einer Broschüre zusammengestellt. Diese steht auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Download bereit.




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