Fahrzeughalter in Mainz, Düsseldorf, Köln und anderen Karnevalshochburgen parken am Rosenmontag gefährlich. Wer nämlich sein Auto am Weg des Karnevalsumzuges in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der eingezeichneten Parkplätze abstellt, muss laut ARAG Experten für die Abschleppkosten ...

17.02.2017

Vorfahrt für Fasching und Karneval


Fahrzeughalter in Mainz, Düsseldorf, Köln und anderen Karnevalshochburgen parken am Rosenmontag gefährlich. Wer nämlich sein Auto am Weg des Karnevalsumzuges in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der eingezeichneten Parkplätze abstellt, muss laut ARAG Experten für die Abschleppkosten unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Selbst die so genannte Parkerleichterung für Schwerbehinderte ließen die Richter nicht als Ausrede gelten, weil der Autofahrer nicht nachweisen konnte, dass der behauptete Arztbesuch tatsächlich stattgefunden hatte (VerwG Koblenz, Az.: 4 K 536/09).
Download des Textes unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/




Firma: ARAG SE

Kontakt-Informationen:
Stadt: seldorf


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von InternetIntelligenz 2.0


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1457763.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de