Die Konjunktur brummt, Fachkräfte sind gesucht und Unternehmen 
locken mit höheren Gehältern. Aber ein Verhandlungspunkt beim 
Arbeitsplatzwechsel, dessen Auswirkung über das aktive Arbeitsleben 
hinausreicht, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente. Die DGbAV
Deutsche Gesellschaft fü ...

26.06.2014

Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags / Garantiezins-Senkung zehrt an der Betriebsrente (FOTO)



Die Konjunktur brummt, Fachkräfte sind gesucht und Unternehmen
locken mit höheren Gehältern. Aber ein Verhandlungspunkt beim
Arbeitsplatzwechsel, dessen Auswirkung über das aktive Arbeitsleben
hinausreicht, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente. Die DGbAV
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung warnt im
Hinblick auf die erneut anstehende Senkung des Garantiezinses (auf
1,25 % ab 2015) vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge. Zwar
zieht beim Arbeitsplatzwechsel der Deckungsstock des bisherigen
bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig wird das
Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt.
Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung), der die aktuellen
Konditionen widerspiegelt. Im Regelfall sind sie nicht so günstig wie
die des vorherigen bAV-Vertrags, der schon ein paar Jahre besteht.
Die Sterbetafeln der Versicherer wurden angeglichen (wir leben
länger), Unisex-Tarife wurden eingeführt und der Garantiezins, um den
das bAV-Guthaben mindestens wachsen muss, wurde in mehreren Schritten
reduziert.

Die DGbAV hat die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei
einem Arbeitsplatzwechsel untersucht. Bei einem bAV-Vertrag aus dem
Jahr 2003, in den per Entgeltumwandlung konstant 200 Euro monatlich
einbezahlt werden, wird einem bei Vertragsabschluss 30-jährigen
Arbeitnehmer eine lebenslange Betriebsrente von 710 Euro garantiert.
Wechselte er mehrfach den Arbeitgeber und unterschrieb jeweils die
Umdeckung seines bAV-Vertrags, wurde durch die Änderung der
Sterbetafeln, die stufenweise Absenkung des Garantiezinses und
schließlich 2013 durch die Einführung des Unisex-Tarifs die
garantierte Rentenzahlung glatt halbiert. Beim erneuten
Arbeitsplatzwechsel zu Beginn des neuen Jahres bleiben nach
Berechnung der DGbAV aufgrund der Prognosen aus der


Versicherungswirtschaft von den ursprünglich 710 Euro garantierter
monatlicher Betriebsrente nur noch 295 Euro. Demnach fehlen dem
Betriebsrentner bei angenommen 20 Jahren Rentenbezug rund 100.000
Euro.

Hilfe gegen Umdeckung bietet die DG-Clearingstelle als
Betriebsteil der DG-Gruppe, deren bekanntester Zweig die DGbAV als
deutschlandweite Beratungsgesellschaft für die betriebliche
Altersversorgung ist. Die DG-Clearingstelle führt die ursprünglichen
bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen nach Absprache und im
Auftrag des neuen Arbeitgebers weiter, der damit seine Haftung
reduziert und seine Personalstelle entlastet. Die Fortführung der
Alt-Verträge kostet je nach Beauftragung pro Arbeitnehmer bis zu 1,50
Euro monatlich. Vor dem Hintergrund der 100.000 Euro, die dem
Betriebsrentner für den Lebensabend erhalten bleiben, ist diese
Gebühr vernachlässigbar.

Wie wichtig die betriebliche Altersversorgung zur finanziellen
Absicherung des Lebensabends ist, belegt die neueste Untersuchung des
Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. 2012 waren in Deutschland
35,7 Millionen Menschen in der Rentenkasse versichert. Ihnen standen
17,7 Millionen Personen gegenüber, die eine Altersrente bezogen.
Somit finanzieren derzeit zwei Beitragszahler einen Rentner. Höhere
Lebenserwartung der Bevölkerung und eine geringere Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden dieses Verhältnis
mittelfristig zu Ungunsten der Beitragszahler verändern und noch
höhere Subventionen der staatlichen Rentenkasse aus Steuergeldern
nötig machen. Absehbar ist: Nur von der umlagenfinanzierten
staatlichen Rente allein wird ein sorgenfreier Lebensabend nicht mehr
zu bestreiten sein.

Ãœber die DGbAV:

Die Spezialgebiete der DGbAV - Deutsche Gesellschaft für
betriebliche Altersversorgung als Teil der DG-Gruppe sind die
Einrichtung, Durchführung und Sanierung von betrieblichen
Versorgungssystemen. Als deutschlandweites unabhängiges
Kompetenzzentrum für alle Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
(bAV) unterstützt die DGbAV alle an den betrieblichen
Versorgungssystemen Beteiligten mit fundierten Informationen.

Kontakt:

DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
AG, Monheimer Straße 2, 86650 Wemding, Tel. 09092 / 965066-0,
info@dgbav.de, www.dg-gruppe.eu.



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Pressebüro Matthias von Debschitz,
Joseph-Haydn-Str. 14, 65812 Bad Soden/Taunus
Tel: 06196-9502288, Fax: 06196-9502289
eMail presse@debschitz.de, www.debschitz.de




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