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Thesen ohne Beleg

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Thesen ohne Beleg

(pressrelations) -
Wie groß ist die Diskriminierung bei der Bildung wirklich? Zweifel sind angebracht, schreibt IW-Bildungsökonom Hans-Peter Klös im Handelsblatt.

Diskriminierung im Bildungsbereich und Benachteiligung im Arbeitsleben sind in Deutschland weit verbreitet und wirken sich negativ auf den Bildungserfolg, die Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation der Betroffenen aus" - dies ist das Ergebnis des Zweiten Gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der letzten Woche. Doch diese Quintessenz ist aus mindestens drei Gründen mehr als fraglich:

Zum einen überrascht die unzureichende Empirie. Wer in den 449 Seiten des Berichts nach einem stichhaltigen Beleg für die aufgestellten Thesen sucht, wird nicht recht fündig: Zwar werden einige Resultate aus einer ganzen Reihe von Personenbefragungen zitiert, die aber ganz überwiegend gefühlte Diskriminierung oder persönliche Einschätzungen abfragten. Die originären Datenquellen aber fallen in der Summe zu gering und zu wenig belastbar aus.

Zum anderen wird ein unangemessener Diskriminierungsbegriff verwendet. Der Bericht erkennt zwar an: "Nicht jede Benachteiligung ist eine Diskriminierung." Statt sich aber eng an der juristischen Definition zu orientieren, erweitert der Bericht die einschlägigen Grenzen durchgängig um das Merkmal der "sozialen Herkunft". Damit öffnet die Untersuchung das Tor zu einem vermeintlichen Diskriminierungstatbestand - und zeichnet so das falsche Bild eines zutiefst segregierten Landes.

In den Suchscheinwerfer der Anti-Diskriminierungsstelle geraten etwa die aus der bildungspolitischen Debatte seit Jahren beklagten Defizite bei der Startchancengleichheit. Das betrifft die Zugänge zu Betreuungseinrichtungen und zu frühkindlicher Bildung, den Erwerb von Kompetenzen sowie die Möglichkeiten, weiterführende Schulen zu besuchen oder zu studieren. Als diskriminierend kritisiert werden auch die unterschiedlichen Chancen bei der beruflichen Ausbildung.





Schließlich: Die Handlungsempfehlungen sind überzogen. Zweifellos weist das deutsche Bildungssystem eine ganze Reihe von Mängeln auf. Aber eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes stellen sie nur in den allerseltensten Fällen dar. Vielmehr sind sachliche Gründe ursächlich für einen unterschiedlichen Zugang zu Bildung und Beschäftigung. Zuständig für eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit sind daher die bildungspolitisch Verantwortlichen in Kommunen, Ländern und im Bund. Im Bereich der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes sind Wirtschaft, Beschäftigte und Sozialpartner gefordert, den demografischen Veränderungen mit einer konsequenten Qualifizierungspolitik zu begegnen.

Wenig hilfreich sind dagegen Ratschläge wie etwa die Einführung eines Diskriminierungsverbots und die Aufhebung von Muttersprachverboten in Schulen. Mit solchen Handlungsempfehlungen für den Bildungs- und Arbeitsmarktbereich schießt der Bericht deutlich über sein Ziel hinaus. Dem gesellschaftlich breit akzeptierten Ziel, Diskriminierung im Denken und Handeln und Stereotype abzubauen, die zu Benachteiligungen führen, erweist der Bericht damit einen Bärendienst.


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Datum: 20.08.2013 - 11:21 Uhr
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