InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung

ID: 663351

In den letzten Jahren haben viele international tätige Anwaltskanzleien einen Rechtsformwechsel in die sogenannte „Limited Liability Partnership“ (LLP) nach englischem Recht gewählt. Diese Rechtsform verbindet die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen der beschränkten Haftung von Kapitalgellschaften. Im Februar diesen Jahres wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel hat, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) einzuführen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf „Flucht“ in die LLP.

(IINews) - Bereits nach aktuellem Recht haben Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit des Zusammenschlusses in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu beachten ist allerdings, dass die Musterberufsordnung für Ärzte das Erbringen von ärztlichen Leistungen in einer GmbH an zahlreiche Bedingungen geknüpft hat.

Rainer Neuhaus von der CAWIMED GmbH in Bremen, weist darauf hin, dass der wesentliche Nachteil einer sogenannten Ärzte-GmbH in deren steuerlicher Behandlung liegt. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft (GbR oder PartG) ist die GmbH selbst Steuersubjekt und unterliegt damit insbesondere der Körperschafssteuer und der Gewerbesteuer. Die Steuerquote ist daher in vielen Fällen bei einer GmbH höher als bei einer Personengesellschaft. Darüber hinaus ist zwingend für eine GmbH ein Jahresabschluss aufzustellen, während Ärzte und Zahnärzte häufig die preisgünstigere Einnahme-Überschuss-Rechnung wählen.

Sollte die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umgesetzt werden, können Ärzte und Zahnärzte die Vorteile der GmbH mit den Vorteilen der klassischen freiberuflichen Kooperationen in der Rechtsform der GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kombinieren. Die neue Partnerschaftsgesellschaft wird nicht der Gewerbesteuer unterliegen und verbindet diesen Vorteil mit der Haftungskonzentration auf das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung des Privatvermögens wäre damit ausgeschlossen.

Die Steuerberater der Cawimed begrüßen ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung der neuen Partnerschaftsgesellschaft.
Die CAWIMED GmbH versteht sich als Lotse für Ihre Mandanten. Durch Kooperationen mit Medizin- und Apothekenrechtlern, Niederlassungsberatern und Personalexperten können, wenn gewünscht, vielfältige Dienstleistungen außerhalb der klassischen Steuerberatung "aus einer Hand" angeboten werden. CAWIMED wurde von den Geschäftsführern Rainer Neuhaus und Günther Kubick als Steuerberatungsgesellschaft speziell für Ärzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe gegründet. Weitere Informationen zu steuerlichen Neuerungen sind unter http://www.cawimed.de/beratung.html oder unter http://www.willer-partner.de zu finden.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unsere Kanzlei gehört zu den modernsten des Landes Bremen. Sie vereint die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Beratung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.



Leseranfragen:

Sie erreichen uns unter der folgenden Anschrift:

Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hutfilterstraße 2/4
28195 Bremen

Tel.: 0421 - 17565-0
Fax.: 0421 - 17565-55

E-Mail: info(at)willer-partner.de
URL: www.willer-partner.de




PresseKontakt / Agentur:

Sie erreichen uns unter der folgenden Anschrift:

Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hutfilterstraße 2/4
28195 Bremen

Tel.: 0421 - 17565-0
Fax.: 0421 - 17565-55

E-Mail: info(at)willer-partner.de
URL: www.willer-partner.de




drucken  als PDF  an Freund senden  Die erfolgreiche Finanzierung und Förderung von Existenzgründungen thoennessenpartner eröffnet zweiten Standort
Bereitgestellt von Benutzer: WillerUndPartner
Datum: 20.06.2012 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 663351
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Stadt:

Bremen


Telefon: 0421 - 175650

Kategorie:

Existenzgründung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.06.2012
Anmerkungen:
Veröffentlichung nur mit Quellennachweis

Dieser Fachartikel wurde bisher 652 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rainer Neuhaus (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vermietungseinkünfte steuerlich optimal gestalten ...

Bisher mussten Steuerpflichtige bei der verbilligten Wohnraumüberlassung bei einer reduzierten Miete, die zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete betrug eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Die Finanzämter forderten diese Progno ...

Alle Meldungen von Rainer Neuhaus



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 249


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.