InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Erbschein – wann er notwendig ist

ID: 575085

Wenn ein geliebter Angehöriger verstirbt, dann steht die Trauerbewältigung und die Organisation der Beerdigung an erster Stelle. Spätestens danach muss man sich jedoch, wenn man als Erbe benannte wurde, auch mit dieser Tatsache auseinandersetzen. Häufig stellen sich mit dem Erbfall Folgeprobleme ein und der Erbe ist zur Lösung dieser darauf angewiesen, sein Erbrecht nachzuweisen. Über den Erbschein und seine Notwendigkeiten informieren die Rechtsanwälte Dobiasch und Richter aus Bergen auf Rügen.

(IINews) - Worum es sich bei einem Erbschein handelt

Ein Erbschein dokumentiert die Erbenstellung. Wird der Erbschein vorgelegt, ist auf die Rechtmäßigkeit des Erbscheins Verlass (sog. "öffentlicher Glaube", vgl. § 2366 BGB). Es gibt unterschiedliche Arten des Erbscheins beispielsweise für einen Alleinerben oder ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein. Ein Erbschein ist dann nötig, wenn sich beispielsweise Grundstückseigentum im Nachlass befindet. Dann ist dem Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung in der Regel ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung vorzulegen. Auch wenn man bei einer Bank die Auszahlung von Sparbeträgen, eine Kontoumschreibung oder Ähnliches verlangt, wird man einen Erbschein vorlegen müssen. Ein Erbschein ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. Aufgrund der Kosten sollte stets geprüft werden, ob ein Erbschein beantragt werden soll. Beispielsweise ist dieser grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt über die Notwendigkeit eines Erbscheines beraten zu lassen.

Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt

Der Erbschein ist beim örtlichen Nachlassgericht (§ 2353 BGB) zu beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Dort muss man einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Über die dabei vorzulegenden Unterlagen erläutert ein Rechtsanwalt.

Für ausführliche Informationen zum Erbschein stehen die Rechtsanwälte Dobiasch und Richter aus Bergen auf Rügen gerne zur Verfügung.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae(at)dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Firmengründung in Hongkong mit deutschem Konto Night & Day Global Courier Logistic GmbH – die Profis in Sachen Transport
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 15.02.2012 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 575085
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Dobiasch
Stadt:

Bergen auf Rügen


Telefon: 03838-257110

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 114 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Erbschein – wann er notwendig ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Alexander Dobiasch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gesetzlich festgelegte Erbfolge ...

Wenn ein Angehöriger verstirbt, treten die Hinterbliebenen sein Erbe an. Hat dieser seine Erben nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hierbei berücksichtigt der Gesetzgeber den Grad der Verwan ...

Konflikte unter Nachbarn: Rechtsanwalt unterstützt ...

Lärmstörungen durch Musik, Geruchsstörungen durch Grill- oder Zigarettenrauch oder Grenzüberschreitungen durch Pflanzen. Die Liste an möglichen Streitpunkten zwischen Nachbarn ließe sich beliebig verlängern. Diese und andere Ärgernisse lassen ...

Alle Meldungen von Alexander Dobiasch



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 72


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.