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Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen

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So mancher schaut auf seine Gehaltsabrechnung und ist immer wieder schockiert, wie viel der Staat sich durch die Steuern einstreicht. Doch es gibt Möglichkeiten, sich davon etwas zurückzuholen, indem man Werbungskosten absetzt. Beispielsweise sind Arbeitsmittel absetzbar. Was sich hier genau absetzen lässt, erklärt der erfahrene Steuerberater Zielinski aus Hamburg.

(IINews) - Arbeitsmittel müssen berufsbedingt genutzt werden

Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn er überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Nur bei einer beruflichen Nutzung von mindestens 90 Prozent können Arbeitsmittel als Werbungskosten angesetzt werden.

Typische Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten gemacht werden können, sind folgende:
- Schreibtisch, Bürostuhl
- Bücherregale
- PC
- PC Arbeitsplatz
- Möbel im Arbeitszimmer (Teppiche, Vorhänge usw.)
- Reisetasche (bei berufsbedingten Reisen)
- Aktentasche
- Berufskleidung ( Beispielsweise Kittel bei Ärzten)
- Telefonanschluss
- Fachbücher
- Schreibmaschine

Für ausführliche Informationen zur Absetzung von Arbeitsmitteln steht der Steuerberater
Zielinski jederzeit gerne zur Verfügung.




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Pressekontakt:
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de



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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 20.12.2011 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 543567
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
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"Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen"
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