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Baulohnabrechnung

ID: 509810

Baulohnabrechnung - bundesweiter Komplettservice


(IINews) - Aufgrund seines umfangreichen Tarifsystems gehört das Bauhandwerk und die zugehörige Baulohnabrechnung zu den schwierigsten Lohnabrechnungsarten Deutschlands.
Ca. 40 verschiedene Tarifverträge wurden im Laufe der Zeit zwischen den Tarifparteien geschlossen.
Die Tarifverträge unterteilen sich unter anderem in Rahmentarifverträge, Entgelttarifverträge (Mindestlohn), Sozialkassenverfahrens- tarifverträge, Berufsbildungstarifverträge, Tarifverträge Altersteilzeit, etc.
Im Bauhauptgewerbe unterliegen die Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV).

Arbeitszeitregelungen:

Besonderheiten finden sich unter anderem in den Arbeitszeitregelungen. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit im Kalenderjahr beträgt 40 Stunden. In den Monaten Januar bis März und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden (Sommerarbeitszeit).

Arbeitszeitverteilung:

Um mehrgeleistete Arbeitsstunden zu erfassen steht im Baugewerbe auch eine Zeitkontenerfassung zur Verfügung. Dabei wird Monatslohn gezahlt und die Mehrarbeitsstunden bzw. Minderarbeitsstunden auf einem individuellen Zeiterfassungskonto erfasst. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung wird während des gesamten Ausgleichszeitraumes unabhängig von der jeweiligen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten April bis November ein Monatslohn in Höhe von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis März ein Monatslohn in Höhe von 164 Gesamttarifstundenlöhnen gezahlt. Für jeden Arbeitnehmer wird ein individuelles Ausgleichskonto eingerichtet. Das Arbeitszeitguthaben und der dafür einbehaltene Lohn dürfen zu keinem Zeitpunkt 150 Stunden, die Arbeitszeitschuld und der dafür bereits gezahlte Lohn dürfen zu keinem Zeitpunkt 30 Stunden überschreiten. Wird ein Guthaben für 150 Stunden erreicht, so ist der Lohn für die darüber hinausgehenden Stunden neben dem Monatslohn auszuzahlen. Das Ausgleichskonto soll nach zwölf Kalendermonaten ausgeglichen sein. Besteht am Ende des Ausgleichszeitraumes noch ein Guthaben, so sind die dem Guthaben zugrunde liegenden Vorarbeitsstunden und das dafür gutgeschriebene Arbeitsentgelt unter Anrechnung auf das zuschlagsfreie Vorarbeitsvolumen des neuen Ausgleichszeitraumes in diesen zu übertragen. Durch den Arbeitgeber ist in geeigneter Weise auf seine Kosten sicherzustellen, dass das Guthaben jederzeit bestimmungsgemäß ausgezahlt werden kann, insbesondere durch Bankbürgschaft, Sperrkonto mit treuhänderischen Pfandrechten oder Hinterlegung bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Die Absicherung des Guthabens muss, sofern der Betrag nicht nach Abführung von Steuern und Sozialaufwand als Nettolohn zurückgestellt wird, den Bruttolohn und 45 v.H. des Bruttolohnes für den Sozialaufwand umfassen. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft hat dafür die SIKOflex Wertguthabenkonten eingerichtet. Die monatlichen Meldescheine füllen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen Ihrer Lohnabrechnung aus.





Der 24. und der 31. Dezember sind arbeitsfrei; der Lohnanspruch entfällt.

Meldeverfahren SOKA-Bau:

Betriebe des Baugewerbes sind verpflichtet sich vor Aufnahme einer baugewerblichen Tätigkeit bei der für ihn zuständigen Kasse zu melden und dieser die erforderlichen Stammdaten mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet jeden Arbeitnehmer unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit .Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der für ihn zuständigen Kasse unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit eines Arbeitnehmers seines Betriebes sämtliche Stammdaten auf einem dafür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Monatlich hat der Arbeitgeber der ULAK jeweils zum 15. des folgenden Monats die beitragspflichtigen Daten zu übermitteln.
Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres übersendet die ULAK dem Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer einen Arbeitnehmerkontoauszug.

Als Buchhaltungsunternehmen* (*gem. §6StBerG) haben wir uns auf die Baulohnabrechnung spezialisiert.
Genauere Informationen finden sie unter www.baulohnagentur.de

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- Service rund um Ihre Baulohnabrechnung -

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe gehört zu den schwierigsten Lohnabrechnungsarten innerhalb der gesamten Wirtschaftsstruktur Deutschlands.

Kaum einem Unternehmer ist es möglich sich neben seinem Kerngeschäft noch mit den aufwändigen Baulohn- und Gehaltsabrechnungen, erforderlichen Meldungen an Kranken- und Sozialkassen oder zusätzlichen Arbeiten zu belasten.
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Leseranfragen:

KS Buchhaltung* (*gem. §6StBerG)
Schäferweg 6
98596 Trusetal
Tel: 036840/41620
Fax: 036840/41621
eMail:info(at)baulohnagentur.de



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Datum: 29.10.2011 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Katja Simon
Stadt:

Trusetal


Telefon: 036840/41620

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Dienstleistung


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