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Gläubiger oft fassungslos – Schuldner arbeitet unter derselben Anschrift weiter

ID: 458702

Geht ein Kunde in die Insolvenz, so ist das für den Unternhemer bitter. Oft steht er aber fassungslos und scheinbar hilflos davor, wenn der Schuldner dann unter derselben Anschrift muter weiter seinen Geschäften nachgeht.

(IINews) - Inkassounternehmen aus Bremen rät zur Prüfung
Bremen, 09. August 2011 Erfährt ein Unternehmer von der Insolvenz seines Kunden, steht er als Gläubiger vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an sein Geld zu gelangen. „Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, auch den kleinsten Realisierungsmöglichkeiten konsequent nachzugehen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Meistens bestehen gleich mehrere Möglichkeiten den drohenden Totalverlust der Forderung doch noch abzuwenden. An die Möglichkeit, zum Beispiel etwaige Nachfolgegesellschaften für die Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denken dabei nur wenige Gläubiger. Eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Anwalt oder ein speziell geschultes Inkassounternehmen ist daher auf jeden Fall anzuraten. Denn es gilt ja auch, die Gläubiger durch Forderungsverluste selbst vor Engpässen zu bewahren“, so Drumann weiter.

Gem. § 25 Handelsgesetzbuch (HGB) kann nämlich unter Umständen auch eine völlig neu gegründete Firma für die Altverbindlichkeiten der schuldnerischen Firma haften, wenn die neue Firma etwa unter der alten Anschrift weiterhin tätig ist, bisheriges Personal weiter beschäftigt, alte Kunden- und Lieferantenbeziehungen nutzt, Telefon- und Fax-Nr. identisch sind und der Firmenname in seinem Kern fortgeführt wird.

Ein Fall ist dem Inkassounternehmer aus Bremen dabei besonders in Erinnerung: Für ein Unternehmen war eine Forderung in Höhe von rd. 30.000 Euro einzuziehen. Schon bald verlegte die Schuldnerin, die A-GmbH, ihren Sitz nach Berlin. Die Gesellschaftsanteile wechselten den Besitzer und es wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt. Die Bremer Inkasso GmbH ermittelte, dass die A-GmbH an der alten Anschrift durch die frühere geschäftsführende Gesellschafterin als Einzelfirma weitergeführt wurde. „Wir ließen unter anderem Fotos von der Außenwerbung machen“, berichtet Drumann. “Es wurde lediglich der GmbH-Zusatz von der Außenwerbung gestrichen. Mit den Geschäftspapieren verfuhr man in gleicher Weise.”




Das Oberlandesgericht Celle hat die Inhaberin der Einzelfirma verurteilt, die Altverbindlichkeiten der A-GmbH zu bezahlen. Entscheidend war, dass insbesondere für die Geschäftspartner der A-GmbH, nach außen der Eindruck der Firmenkontinuität entstanden war. Dieses folgte daraus, dass der Firmenname (lediglich Überklebung des GmbH-Zusatzes auf dem alten Firmenschild) sowie dessen Zusatz bzgl. des Betätigungsfeldes, das Geschäftsfeld, die Mitarbeiter (Beklagte und ihr Ehemann), der Firmensitz (= Wohnsitz) einschließlich der Rufnummer sowie die Ausstattung (Firmenfahrzeuge und Büroeinrichtung) nahezu identisch geblieben sind.

Bei Hinweisen darauf, dass der Schuldner mit neuer Firma „weitermacht”, empfiehlt es sich daher, rechtzeitig Hilfe vom Fachmann einzuholen. „Was auf den ersten Blick wie ein Totalverlust aussieht, kann sich nach genauer Prüfung völlig anders darstellen“, ist sich Bernd Drumann daher sicher.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind 17 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kein Honorar verlangt. Stattdessen wird lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie Auslagen berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund hoher qualitativer Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.



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PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt:
Bremer Inkasso GmbH
Eva-Kathrin Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Emoeller
Datum: 09.08.2011 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Eva-Kathrin Möller
Stadt:

Bremen


Telefon: 0421/84106-25

Kategorie:

Handwerk


Anmerkungen:
"Veröffentlichung nur mit Quellennachweis",
"Belegexemplar erwünscht"

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