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Konzerne aus Schwellenländer ignorieren Arbeitsrecht

ID: 432595

Verstöße in Elektronikbranche keine Ausnahme
Global agierende Konzerne sind wiederholt wegen kümmerlicher
Arbeitsrechtsstandards ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Dabei
geht das Ausmaß der Verstöße ihrer Zulieferbetriebe in
Schwellenländern noch weiter als bislang angenommen. Wie die
Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers sowie die Rating-
Agentur oekom research exploriert haben, arbeiten etwa im
Sektor Unterhaltungselektronik bald zwei Drittel der
Unternehmen mit Zulieferern zusammen, die erfahrungsgemäß
Arbeitsrechtsverletzungen verantwortet haben. Da die Verstöße
gegen internationales Arbeitsrecht und
Arbeitsschutzbestimmungen inzwischen eher die Regel als die
Ausnahme sind, versetzen sich die Konzerne direkt ins
geschäftliche Abseits.

Rechtsanwaltskanzlei Gesa BendfeldtRechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt

(IINews) - Sanktionen zeigen keine Wirkung
Bei den meisten Konzernen sind bereits neben Umwelt- und
Sozialstandards auch strenge Regeln und
Kontrollmechanismen etwa gegen Kinder- oder Zwangsarbeit
integriert worden. Derzeit zeigen diese Maßnahmen aber noch
keine entscheidende Wirkung. Viele Konzerne hätten sich wohl
in jüngster Vergangenheit in diese richtige Richtung bewegt,
dennoch verstoßen in der Lieferkette der Computerhersteller
nach wie vor mehr als die Hälfte gegen grundlegende
Arbeitsrechtsnormen. In der Textilbranche sowie in der
Handyindustrie sei dies bei über vierzig Prozent der
Unternehmen der Fall. Darunter befinden sich namhafte
Konzerne wie etwa Samsung, LG, Nokia, Motorola, Sony
Ericsson oder Apple.

Scheinbar teilweise unlösbare Probleme
In manchen Branchen ist eine Vielzahl diverser Probleme nicht
in den Griff zu bekommen. Im Rohstoffsektor verletzen etwa
zwanzig Prozent der Unternehmen Standards der
Unternehmensverantwortung. Zudem lassen sich externe
Umwelteinflüsse kaum vermeiden. Im produzierenden
Gewerbe und in Handelsunternehmen ereignen sich Rechts-
und Normverstöße meist auf der Zulieferbetriebsebene.
Hingegen sind Gas-, Öl- oder Bergbauunternehmen in der
Regel direkt verantwortlich. Jedes fünfte Rohstoff- bzw. jedes
dritten Bergbauunternehmen begeht ständig
Menschenrechtsverletzungen, welcvhe sich aber zunehmend in
den Griff kriegen lassen, dürften sich hingegen weitgehend
vermeiden lassen. In den meisten Fällen handle es sich dabei
um Auseinandersetzungen mit lokalen Bevölkerungsschichten
über die Landnutzung, die in Vertreibung, Enteignung und
Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte endeten.

Anlagevermögen von 14 Billionen Dollar
Durch die Verstöße machen sich die betroffenen Unternehmen
nicht nur moralisch angreifbar, sondern "riskieren auch herbe




Image- und Umsatzverluste". Die Zahl jener Anleger, die
neben klassischen Kriterien wie Rendite, Risiko und Liquidität
auch soziale und ökologische Faktoren in ihre
Investitionsentscheidungen mit einfließen lassen, befinde sich
im Steigen. Aufgrund von Arbeitsrechtsverletzungen sinke
jedoch die Attraktivität, um als Investitionsziel in Frage zu
kommen. Gegenüber ethisch korrekt produzierenden
Unternehmen würden die Konzerne allein auf Seiten der
institutionellen Anleger, die sich zu den Prinzipien
verantwortlicher Investitionen bekennen, einen erheblichen
eigenen Wettbewerbsnachteil schaffen. Diese verwalten
immerhin ein Anlagevermögen von über 14 Bio. Dollar.

Arbeitsrecht wird immer wichtiger
Als Rechtsanwaltskanzlei in Arbeitsrecht Hannover vertritt Frau
Bendfeldt viele Rechtskläger in Ihrem Arbeitsrecht. Ihre
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Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt
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Telefon:0511 / 600 988 – 55
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Bereitgestellt von Benutzer: sigi
Datum: 29.06.2011 - 14:15 Uhr
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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Freigabedatum: 29.06.2011

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