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Bundesverband der Honorarärzten e.V. warnt Kliniken vor der Umwandlung von Angestelltenverträgen

ID: 411057

Eingige Kliniken wandeln Angestelltenverhältnisse in "scheinbare" Honorararztverträge um, um Sozialversicherungspflicht und Arbeitsrecht zu unterwandern!

(IINews) - Zur Zeit bekommt der Bundesverband der Honorarärzte e.V. wiederholt Anfragen von Ärzten, die von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden sind, eine bisherige Festanstellung als Arzt aufzugeben und stattdessen einen Honorararztvertrag zu unterzeichnen. Dies betrifft vor allem Ärzte aus osteuropäischen Ländern, die sich offensichtlich mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Arztberufes in Deutschland nur unzureichend auskennen.

Bei sonst unveränderten oder sogar erheblich schlechteren Arbeitsbedingungen, besteht in diesen Beschäftigungsverhältnissen weiterhin eine ausschließliche oder weitestgehende Bindung an den ehemaligen Arbeitgeber. So werden dann die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes unterlaufen. Gesetzliche Urlaubszeiten werden dem so genötigten und unfreiwilligen Schein-"Honorararzt" nicht mehr eingeräumt.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungsbeiträge und weitere arbeitnehmerspezifische Leistungen werden trickreich vom ehemaligen Arbeitgeber eingespart. Dies ist eine Milchmädchenrechnung - so warnt der Bundesverband der Honorarärzte e.V. aus Berlin - die nicht aufgeht. Besteht nämlich lediglich auf dem Papier ein Honorararztvertrag, ist aber die sonstige Ausgestaltung des tatsächlichen Beschäftigung einem Arbeitnehmerstatus zuzuordnen, kann rückwirkend der gesamte Honorararztvertrag für "Nichtig" erklärt werden.

Der unfreiwillige Honorararzt hat die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht auf die rückwirkende Feststellung eines Angestelltenverhältnisses zu klagen. Die Aussicht auf Erfolg ist im geschilderten Fall sehr groß. Der ehemalige Arbeitgeber wird dann damit konfrontiert sein, dem genötigten "Schein"-Honorararzt rückwirkend, über die gesamte Laufzeit des Honorararztvertrages, als Arbeitnehmer (inklusive aller Sozialbeiträge!) vergüten zu müssen.

Wir warnen daher eindringlich alle Klinikarbeitgeber vor einer solchen Vorgehensweise!




Gleichzeitig rufen wir die Ärztekammern auf, bei der Eingliederung von Ärzten aus dem Ausland, auf eine intensive Beratung der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des deutschen Arbeits- und Vertragsrechts zu achten. Hier sollten entsprechende Broschüren in der Muttersprache vorliegen.

Der Bundesverband der Honorarärzte verurteilt das hier geschilderte Vorgehen einzelner Arbeitgeber scharf und wird sein Beratungsangebot für Ärzte aus den betreffenden Ländern ausbauen.

Dr. Nicolai Schäfer (1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Honorarärzte e.V.)
Berlin, 23.05.2011

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BV-H e.V. vertritt die Interessen von freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, die als so genannte Honorarärzte in ihrem Fachgebiet tätig sind. Zudem versteht sich der BV-H e.V. als Organisation, die mit ihren Aktivitäten für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung eintritt.

Zentrale Ziele der Arbeit des BV-H e.V. sind die Etablierung der Bezeichnung "Honorararzt" sowie die Anerkennung der Tätigkeit als gleichberechtigte Form der ärztlichen Berufsausübung neben Klinik und Praxis.



Leseranfragen:

Telefon 030 700 963 29
Fax 030 700 964 21
E- Mail buero(at)bv-honoraraerzte.de

Bundesverband der Honorarärzte e.V.
Flemmingstraße 9
12163 Berlin



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Bereitgestellt von Benutzer: fmatthie
Datum: 23.05.2011 - 13:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Frank Matthies
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Kategorie:

Gesundheitssystem


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.05.2011

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