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Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen

ID: 381144

Handwerkskammer befürchtet weniger Aufträge für Betriebe

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) ist besorgt über das Vorgehen der Stadtverwaltung Cottbus, Altanschließer nachträglich zur Kasse zu bitten. „Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Geld für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen entzogen“, sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Am Mittwoch hatte die Cottbuser Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben, dass bis
zum Jahresende alle Grundstückseigentümer, die noch
nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz
bezahlt haben, einen Beitragsbescheid bekommen sollen.
Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen.

(IINews) - „Die Folgen werden auch Handwerksunternehmen spüren“,
so Knut Deutscher. Auf der einen Seite werden Unternehmer
als Grundstückseigentümer – sofern es sie betrifft – durch
die einmalige Abgabe zusätzlich belastet. Auf der anderen
Seite laufen Betriebe Gefahr, künftig weniger Aufträge zu
bekommen. So müssen zum Beispiel die beiden Cottbuser
Großvermieter GWC und GWG eigenen Angaben zufolge mehrere
Millionen Euro an Altanschließerbeiträgen bezahlen. Geld,
das künftig bei Instandhaltungen und Modernisierungen
eingespart werden muss. Betroffen ist davon insbesondere
das Bau- und Ausbaugewerbe. Dabei werde schon jetzt der
wirtschaftliche Aufschwung durch höhere Sozialabgaben und
durch steigende Energie- und Spritkosten belastet, sagt
Knut Deutscher.

Die Handwerkskammer Cottbus appelliert daher an die
Stadtverwaltung Cottbus, ihr Vorgehen noch einmal zu
überdenken. Möglicherweise können doch noch andere Lösungen
gefunden werden, die die Betroffenen und damit letztlich auch
das Handwerk weniger stark belasten.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Jahr
2007 entschieden, dass für alle Grundstücke, die an die
zentrale Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen
werden können, die gleichen Beiträge zu erheben sind. Demnach
können betroffene Eigentümer jetzt noch zu einem Anschlussbeitrag
herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht auf einer Grundlage, die nach heutigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht berücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen, die die Eigentümer bereits damals erbracht haben.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus


Ansprechpartner:

Michel Havasi
Büro für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0355 7835-200
Telefax 0355 7835-281

havasi(at)hwk-cottbus.de
www.hwk-cottbus.de



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Bereitgestellt von Benutzer: 4imedia
Datum: 05.04.2011 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 381144
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Carina Brümmer
Stadt:

Cottbus


Telefon: 03418709840

Kategorie:

Handwerk


Anmerkungen:


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"Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen"
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