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Jede Form der Laufzeitverlaengerung wird juristisch ueberprueft werden

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Jede Form der Laufzeitverlaengerung wird juristisch ueberprueft werden


(pressrelations) - Im Zuge des beabsichtigten Abkommens zwischen Energieversorgern und der Bundesregierung erklaert der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verwandelt Deutschland durch ihre Kungelei mit den Energiekonzernen immer mehr in eine Bananenrepublik. Sollte sich der Vorschlag der Atomkonzerne durchsetzen, nach dem Zahlungen nur gegen einen Verzicht auf hoehere Sicherheitsanforderungen geleistet werden, so muss neben der verfassungsrechtlichen Problematik auch die strafrechtliche Relevanz einer solchen Vereinbarung geprueft werden. Die SPD wird nicht tatenlos zusehen, sollte die schwarz-gelbe Koalition nicht einmal mehr davor zurueckschrecken, die Sicherheit der Buergerinnen und Buerger an die Energiemonopolisten zu verkaufen.

Es scheint mittlerweile so, als wuerde sich die Bundesregierung von den vier grossen Energieversorgen am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Statt der geplanten Brennstoff-Steuer soll nach nun bekanntgewordenen Plaenen im Zuge einer Laufzeitverlaengerung mittels eines Fonds Geld durch die Atomkonzerne an die Bundesregierung abgefuehrt werden. Nach aktuellen Berichten behalten sich die Konzerne jedoch vor, nicht mehr in den Fond einzahlen zu muessen, wenn der Betrieb von zusaetzlichen Nachruestungsanforderungen abhaengig gemacht werden wuerde. Somit soll der Versuch unternommen werden, im Bereich einer der gefaehrlichsten Risikotechnologien Sicherheitskriterien in Frage zu stellen. Im Angesicht der auch in Deutschland auftretenden Stoerfaelle bedeutet eine derartige Vereinbarung den Ausverkauf der Fuersorgepflicht des Staates gegenueber seinen Buergern.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die weiteren Verhandlungen insoweit unter allen rechtlichen Gesichtspunkten aufmerksam beobachten. Einerseits ist nach dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Papier jedwede Form einer Laufzeitverlaengerung nur mit einer Zustimmung durch den Bundesrat durchsetzbar. Die verfassungsrechtliche Problematik ist damit nach wie vor evident. Andererseits wird die SPD pruefen, ob die aktuellen Planungen um Zahlungsvereinbarungen moegliche strafrechtliche Punkte tangieren.






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Datum: 13.08.2010 - 14:07 Uhr
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