InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Stahlkartell: Anmeldefrist für Kartellschadensersatzansprüche verlängert bis zum 31.07.2021 / Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage bei betroffenen Unternehmen wird die Anmeldefrist verlängert

ID: 1906165


(ots) - Gemeinsam mit der auf Kartellschadensersatz spezialisierten Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP und dem Prozessfinanzierer FourWorld Capital bietet die Litigation Financing & Capital geschädigten Unternehmen im Stahlkartell (bzw. Quartoblechkartell) Unterstützung bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche an. Die effiziente Bündelung der Ansprüche erlaubt es FourWorld Capital den Ankauf Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Zahlung eines sofortigen Kaufpreises oder die Übernahme der Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen eine reine Erfolgsbeteiligung (Prozessfinanzierung).

Vorteile der Bündelung für betroffene Unternehmen

Das gebündelte Vorgehen der Geschädigten gegenüber den Kartellanten hat mehrere Vorteile:

- Durch das Datenpooling, d.h. durch das Bündeln der Daten von unterschiedlichen Geschädigten können die ökonomischen Sachverständigen zu einem aussagekräftigeren und damit belastbareren Schadensnachweis gelangen. Auf diese Weise kann das Kräfteungleichgewicht bei der verfügbaren Datenlage zu Gunsten der Geschädigten verbessert werden.
- Erfahrungen in anderen Kartellen zeigen, dass die Bündelung von Ansprüchen die Erfolgswahrscheinlichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs erhöhen kann, da die Verhandlungsmacht auf Seiten der Geschädigten steigt.
- Sofern kein außergerichtlicher Vergleich möglich erscheint, senkt eine Klage mit gebündelten Ansprüchen die Prozesskosten. Ein Kartellverfahren kann hohe Kosten auslösen, da neben Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auch die Erstellung eines ökonomischen Gutachtens hohe Kosten verursacht. Bei einer Bündelung der Ansprüche sinken die relativen Kosten, weswegen es in vielen Fällen überhaupt erst wirtschaftlich wird die Ansprüche geltend zu machen.

Betroffene Unternehmen können bei der Teilnahme an der Bündelung nur gewinnen: Sie tragen kein Prozesskostenrisiko und es werden keine Gebühren erhoben. Interessierte Unternehmen können ihre Ansprüche weiterhin auf der folgenden Website anmelden:





https://www.quartoblechkartell.de

Pressekontakt:

Dr. Adrian Fritzsche
Geschäftsführer
Litigation Financing & Capital GmbH | Weserstraße 4 | D-60329 Frankfurt
Telefon: +49 69 348 687 750
Email: information(at)litigationfinancing.de
Website: https://www.quartoblechkartell.de

Original-Content von: Litigation Financing & Capital GmbH, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Encoder-Markt: Analyse und eingehende Studie zu Größentrends,
Marktstudie für Zahlungssicherheit enthüllt Wachstumsfaktoren und Wettbewerbsaussichten für die Zukunft
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2021 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1906165
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Frankfurt


Telefon:

Kategorie:

Industrietechnik


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 166 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Stahlkartell: Anmeldefrist für Kartellschadensersatzansprüche verlängert bis zum 31.07.2021 / Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage bei betroffenen Unternehmen wird die Anmeldefrist verlängert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Litigation Financing (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Litigation Financing



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 167


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.