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Ist Ihre Kapitalanlage notleidend geworden oder sind Sie sogar um Ihr Geld betrogen worden?

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Dann spielen Sie weder Polizei noch Rechtsanwalt. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit dem Vermittler, Treuhänder, Telefonverkäufer oder mit sonst in dieser Sache involvierten Personen auf.


(IINews) - Sind Sie bei Vermittlern sehr vorsichtig: Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch Drohungen hinhalten.

Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Idealfall gibt es für Ihren Fall bereits eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.

•Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

•Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Erfolgsinkasso, Prozessfinanzierung, Hemmung der Verjährung. Jetzt kann man seine Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen.

Ob der Schaden oder die Geldforderung durch Verletzung einer Vertragspflicht oder auf einem Vertrag beruht, spielt keine Rolle. Werden Sie an Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so können Sie den erlittenen Schaden geltend machen.

•Wenn Sie den Schadensbetrag genau beziffern, können Sie den BSZ e.V. Solidar-Service mit dem Einzug des Schadensersatzanspruchs durch Express Inkasso beauftragen. Sie müssen sich dann nicht selbst mit den Schädigern auseinandersetzen, die in vielen Fällen zunächst erheblichen Widerstand leisten oder Ihre unbestreitbaren Ansprüche einfach abweisen oder Ihnen nicht akzeptable Vergleichsangebote präsentieren.





Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere Experten Ihre Schadensersatzforderung auf Durchsetzbarkeit und die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Erfolgsbasis nicht mehr im Weg und Sie erhalten von uns ein verbindliches Vertragsangebot.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., Express Inkasso GMBH, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht und falls Verjährung droht, einer staatlich anerkannten Gütestelle.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Forderungen tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1.Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2.Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3.Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4.Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:

•Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
•Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

Wenn Sie Ihre Geldforderung oder Ihren Schadensersatzanspruch ohne eigenes Kostenrisiko Einziehen wollen, dann können Sie sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden

Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Anmeldeantrag:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de

Internet: www.sammelklagen.de http://www.fachanwalt-hotline.eu

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Leseranfragen:

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64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de

Internet: www.sammelklagen.de



PresseKontakt / Agentur:



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Wenn fällige Rückzahlungen aus gekündigten Nachrangdarlehen nicht geleistet werden können.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 07.01.2019 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Geldanlage


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