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Wie ein BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Kriminalisten schult …

ID: 1675932

„Der Graue Kapitalmarkt“ – kein farbloses Terrain. Wieder einmal durfte dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt im November Kriminalbeamte über risikoreiche Geldanlagen unterrichten.


(IINews) -

In dem Seminar über den Grauen Kapitalmarkt ging es um alle möglichen Spielarten von Kapitalanlagen (Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen, Crowdfunding, Steuersparmodelle). Sie werden Anlegern in der Hoffnung auf vermeintlichen Gewinn angeboten. Diese „Geldfallen“ unterliegen nicht vollständig der staatlichen Aufsicht. Nicht immer steckt gleich von Anfang an Betrug dahinter, wenn die Geldanlage den Bach herunter geht.

P&R Container – das Containerchaos

Einstieg in das Thema des verlorenen Geldes bildete das aktuelle P&R-Containerchaos. Rund 54.000 Anlegern wurde das Investment in die Blechboxen zum Verhängnis: Container, die zum großen Teil nur auf dem Papier standen, waren seit rund 10 Jahren das Herzstück des Grünwalder Unternehmens. Auch geschlossene Fonds, die in Wälder, Immobilien, Filme oder Unternehmen investierten, werden gerne Geldgebern angeboten – oft mit nur sehr geringen Erfolgschancen aber mit hohem Risiko.

Auch wenn es spät kommt – erfolgreiche Kriminalarbeit

Für die Ermittler solcher Kapitalanlagedelikte gibt es neben viel Arbeit auch durchaus Erfolge: rund 9 von 10 Kriminalfällen werden aufgeklärt – wenn es um „verlorenes Geld“ geht. Trotzdem: Die Branche hat Hochkonjunktur, denn die Schäden gehen Jahr für Jahr in den Milliardenbereich. Infinus, Prokon, Wölbern, S&K, Göttinger Gruppe, Schrottimmobilien, neuerdings auch Kryptowährungen oder Investments in Edelmetalle wie Gold und Silber. Die Breite der Anlageangebote verführt Anleger immer aufs Neue – mit Prospekten und Informationsblättern. Nicht selten ist der Glanz dieser Verkaufsunterlagen heller und strahlender als die Entwicklung der Beteiligungspapiere am Graumarkt.
Vertrieb – Verführung mit dem Duftstoff der Rendite

Werden Investments darüber hinaus mit interessanten Geschichten „bebildert“, finden sie über hunderte von Vertriebswegen ihren Weg zum leichtgläubigen Verbraucher. Zusätzlicher Verführer: Aussichten auf hohe Ausschüttungen und oft auch noch zusätzliche Steuervorteile. Angeblich sind die Angebote auch sicher und für die Altersvorsorge geeignet – jedenfalls wenn man den Aussagen der Vertriebler glauben möchte.





Gesetze – Sicherheitsnetz mit Lücken

Dagegen hält der Staat mit immer neuen gesetzlichen Regelungen, wie Kapitalanlagegesetzbuch, Kleinanlegerschutzgesetz und Vermögensanlagengesetz. Dennoch: diesen Anlageformen ist eines gemeinsam; sie werden staatlicherseits kaum oder gar nicht kontrolliert – von einer Einlagensicherheit (wie bei Banken üblich) ganz zu schweigen. Es gilt außerdem die alte Weisheit: Je regulierter der Markt, desto „reizvoller“ und raffinierter der Versuch, diese gesetzlichen Regularien zu umgehen.

Was wirklich wichtig wäre!

Worauf Kriminalermittler und Anleger achten müssen:

• Sitz von „Geschäftspartnern“ im Ausland,
• sorgsames Lesen der Verkaufsunterlagen (Prospekt, Informationsblatt),
• Analyse der Internetseite der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
• Vertriebsorganisationen checken und
• Gutachten von Wirtschaftsprüfern (IDW S 4) unbedingt studieren.

Das sind schon einmal wichtige Punkte – wer als Anleger vorher auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich unabhängig vom Fachmann beraten.

Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Urteil: Anleger können herausverlangte Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern zurückverlangen.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 30.11.2018 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Geldanlage


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